Elternassistenz für Menschen mit Behinderungen in Thüringen 1/2

Zum Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 5/2287

Zum Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 5/2287

 

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Antrag der Fraktion der FDP vom 15.02.2011, Elternassistenz für Menschen mit Behinderungen in Thüringen, der in der Drucksache 5/2287 vor fast einem Jahr hier in der 47. Sitzung des Landtags aufgerufen wurde, ist im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit intensiv diskutiert worden. Wir haben ihn am 17. März 2011 in der 16. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Familie erstmals beraten. Die Sitzung war nicht öffentlich. Ich wurde als Berichterstatterin bestellt.


Im Namen der Fraktion DIE LINKE wurde eine mündliche Anhörung zu dem Antrag beantragt. Die Abgeordneten von der SPD regten an, zunächst den Bericht der Landesregierung in dieser Frage entgegenzunehmen und dann erst über einen Antrag und eine Anhörung zu befinden. Der jeweilige Antragssteller äußerte sich mit Einverständnis über die Vorgehensweise. In der kommenden Sitzung hat die Landesregierung daraufhin ihren Bericht gegeben und die Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Fraktion DIE LINKE wurden ebenfalls erstmalig mit beraten. In der 21. nicht öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 30. Juni 2011 wurde abermals über den Antrag der Fraktion der FDP, Elternassistenz für Menschen mit Behinderungen, beraten. Die Fraktionen haben sich damals darauf geeinigt und namentlich der Abgeordnete Koppe, die Abgeordnete Siegesmund sowie die Abgeordnete Stange nochmals für eine mündliche Anhörung dieser Thematik im Ausschuss zu plädieren. Leider ist dies wieder mehrheitlich abgelehnt worden. Daraufhin hat die Fraktion DIE LINKE gemäß § 79 Abs. 1 GO eine schriftliche Anhörung beantragt zu dem vorliegenden Antrag der Fraktion der FDP sowie zu den Änderungsanträgen. Der Ausschuss kam daraufhin überein, eine Vielzahl von Anzuhörenden einzuladen. Von den 16 Anzuhörenden haben sich 11 schriftlich geäußert und, was zu bemerken ist hier an dieser Stelle, die Mehrheit der sich schriftlich zu äußernden Anzuhörenden waren von der Wichtigkeit und Richtigkeit dieses Anliegens überzeugt.


Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschloss trotzdem in seiner Sitzung im letzten Monat, im Januar, die Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Fraktion DIE LINKE abzulehnen. Gleichzeitig haben die Ausschussmitglieder mehrheitlich die Ablehnung des Antrags der Fraktion der FDP empfohlen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.


(Beifall DIE LINKE)


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