Elternassistenz für Menschen mit Behinderungen in Thüringen 2/2

Zum Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 5/2287

Zum Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 5/2287

 

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe das Redekonzept auf dem Tisch liegen lassen, weil die Inhalte, um die es heute geht, bei Elternassistenz, sind bereits querbeet formuliert worden. Aber wenn ich die Reden so ein Stückchen Revue passieren lassen, Frau Künast, Herr Grob, dann sage ich, ich komme mir so ein Stückchen vor wie nach dem Motto „waschen aber nicht nass machen“. Ja, alle sagen, wir brauchen endlich eine schnelle Regelung zum Thema Elternassistenz, aber alle haben gleichzeitig erklärt, konkrete Maßnahmen, eine Bundesratsinitiative oder sogar vielleicht Formulierungen, die eine Professorin 2005/2006 in einem Gutachten formuliert hat, die wollen wir nicht. Ich habe einfach noch einmal für Sie und auch später einmal zum Nachlesen die zeitliche Abfolge der Thematik aufgeschrieben. Die macht deutlich, dass das Problem nicht erst seit heute auf dem Tisch liegt und nicht nur im Thüringer Landtag, wo ich auch sage, es gehört dahin. Ich sage auch Danke an den Kollegen von der FDP, dass er das Thema in den Landtag eingebracht hat. Natürlich gehört es auch in den Bundestag und in den Bundesrat. Aber wir haben uns auch zu positionieren. Im August 2005 bis Juli 2006 gab es eine Aufklärungskampagne, die hieß „Recht auf Elternassistenz“, gefördert von der „Aktion Mensch“.


Im August 2005 wurden das erste Mal Punkte entwickelt, wie Elternassistenz denn aussehen könnte, und es gab ein Unterstützertreffen, ein Koordinierungstreffen von denjenigen Politikerinnen und Frauen und Männern aus Organisationen, die dafür kämpften. Im Oktober 2005 wurde die Forderung der Elternassistenz im Koalitionsvertrag der CDU und SPD verankert. Ich sage nur mal: 2005. Im Februar 2006 wurde das Rechtsgutachten von Frau Dr. Zinsmeister erstellt, wo wir unsere inhaltliche Anlehnung an unseren Alternativantrag hergenommen haben. Im März 2007 hat unsere damalige PDS-Bundestagsfraktion das Thema im Bundestag gehabt. Im Oktober 2008 gab es einen Beschluss der 18. Gleichstellungsministerkonferenz zum Rechtsanspruch auf Elternassistenz. Im November 2008 hat die 85. Arbeits- und Sozialministerkonferenz sich mit dieser Thematik befasst und hat eine Arbeitsgruppe gebildet. 2009/2010 hat diese Arbeitsgruppe getagt, aber ohne Ergebnisse. 2009 ist, wie bereits schon erwähnt wurde, die UN-Konvention ratifiziert worden und auch in Deutschland in Kraft getreten. An der Stelle will ich noch einmal deutlich sagen, in Artikel 23 steht geschrieben, dass die Vertragsstaaten beauftragt werden, behinderten Müttern und Vätern bei der Wahrnahme ihrer elterlicher Verantwortung angemessen Rechnung zu tragen. Das ist Gesetzesauftrag. Das ist aus 2009.


2010 gab es parlamentarische Anfragen in Bund und Ländern und das Thema „Elternassistenz“ ist bis heute nicht geklärt. 2011 haben wir Ihren Antrag hier im Landtag beredet und ich finde es nicht schlimm, ich finde es weiß Gott nicht schlimm, wenn ein Antrag ein Jahr in einem Landtag liegt. Wir haben gemeinsam ein Stückchen den Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen auf die „Sprünge“ helfen müssen bei der inhaltlichen Bedeutung des Themas. Ich hatte immer den Eindruck, dass am Anfang gar nicht so richtig gewusst wurde, ob es in Thüringen Bedarfe gibt, wo Eltern, die behindert sind, ihre Assistenzleistungen beantragen können. Nach der inhaltlichen Diskussion im Ausschuss wurden die berechtigten Bedarfe gesehen und erkannt. Nun sagt Herr Grob, macht mal langsam, wir haben gehört von der Ministerin, es wird gearbeitet und man will Ende des Jahres ein Ergebnis vorlegen und dann weitere Ideen oder Vorstellungen für Eckpunkte erarbeiten. Also ich habe nur das Gefühl und die Angst und darum meine ausdrückliche Bitte und darum auch unser Alternativantrag, dass wir im Jahr 2016 hier immer noch stehen und es hat sich nichts geändert und wir werden immer noch über das Thema Elternassistenz reden und es ist nichts geklärt. Darum also unter Alternativantrag, wo wir formulieren, die Landesregierung möge eine Bundesratsinitiative machen, um auch die Ideen aus Thüringen mitzunehmen und dort vor Ort zu handeln. Ja, das ist unser Antrag, den wir in unserer Drucksache 5/4046 vorgelegt haben. Zu unserem Antrag habe ich auch Zuspruch bekommen. Nachdem ich noch einmal die vielen Stellungnahmen angeschaut habe, will ich Frau Dr. Sigrid Anade vom „Netzwerk behinderter Frauen“ zitieren, die in ihrer Stellungnahme schrieb: „Wir unterstützen insbesondere eine Bundesratsinitiative des Landes Thüringen zu einer eindeutigen Regelung der Elternassistenz auf Bundesebene. Letztes ist unsere Auffassung und dringend geboten und lange überfällig.“ Dem, glaube ich, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist nichts mehr hinzuzufügen. Danke.


(Beifall DIE LINKE)


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