Elternassistenz für Menschen mit Behinderungen in Thüringen

Zum Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/2287 -

Zum Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/2287 -

 

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe den Eindruck, wir sind uns einig, dass Elternassistenz nun wirklich endlich auf den Weg gebracht werden soll und muss und wir sind uns auch einig, dass wir da gemeinsam an einem Strang ziehen.

Meine Vorredner haben bereits erläutert, dass das Thema „Elternassistenz“ nicht ein neues, nicht ein junges Thema ist, sondern seit sehr vielen Jahren von den betroffenen Vätern und Müttern eingefordert wird. Daran macht sich auch die Zeitleiste zu dieser Problematik deutlich. Es wird seit Jahren eingefordert und Politik verschiebt einfach eine Entscheidung auf den Sankt-Nimmerleins-Tag. Das, so denke ich, können und sollen wir uns auch vor dem Hintergrund - und Herr Grob hat es genannt - der UN-Konvention weiß Gott nicht mehr gefallen lassen.


Ich habe etwas recherchiert und gegoogelt, wie Sie sicher auch, dabei ist mir aufgefallen, dass bereits im Jahr 2005 eine Elterninitiative eine große, breite öffentliche Kampagne gefahren hat, die die Einführung der Elternassistenz gefordert hat. Sie hat sich also dafür ausgesprochen, dass Väter und Mütter angemessene Unterstützung bekommen. Das war im Jahr 2005, wir sind im Jahr 2011 und es hat sich bis heute auf Bundesebene - und ich sage es ausdrücklich - noch nichts getan.

Wir haben bereits gehört, dass die verschiedenen Sozialministerkonferenzen oder Gleichstellungsministerkonferenzen bereits im Oktober 2008 sich diesbezüglich unterhalten haben, dass sie gesagt haben, wir brauchen einen Rechtsanspruch auf Elternassistenz bei Müttern und Vätern mit Behinderungen und sie haben es weiterdelegiert in die 85. ASMK-Konferenz, wo genau dann eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf den Weg gebracht worden ist, die bis heute keine Ergebnisse vorgelegt hat.


In Protokollen ist nachzulesen, dass im April dieses Jahres die ersten voraussichtlichen Ergebnisse vorliegen sollen. Da kann ich auch nur wieder Richtung FDP und CDU gemeinsam schauen und sagen, Sie haben im Moment die Regierung in Berlin und Sie hätten - wenn Sie es gemeinsam gewollt hätten - auch da schon in den letzten Monaten das Thema immer und immer wieder auch voranschieben können.

Herr Grob hat gefragt, vielleicht können wir in der Ausschussberatung eine gemeinsame Formulierung finden, die diese Ungleichheiten zwischen der Eingliederungshilfe auf der einen Seite, dem KJHG auf der anderen Seite oder auch die Formulierung im SGB IX zusammenpacken und somit eine unbürokratische Hilfe auf den Weg bringen. Genau diese Formulierung gibt es schon. Es gibt Frau Professorin Dr. Julia Zinsmeister, die genau im Jahr 2006 hier uns schon Vorschläge unterbreitet hat, wie eine Gesetzesnovelle zugunsten der Eltern, die behindert sind, geregelt werden könnte. Aber auch diese Gesetzesnovelle lag bisher ein bisschen unbeachtet in den Amtsstuben und hat vor sich hingeschlummert.


Ich denke, die Ausschussberatung können wir fortführen. Sie ist notwendig. Ich hoffe, dass wir danach einen noch präziseren Antrag aus dem Ausschuss haben werden, denn dieser Antrag ist etwas formal. Wir können dann diese Vorstellungen, die die Frau Professorin allen mit ins Stammbuch geschrieben hat, mit in einen Antrag nehmen und somit eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen, denn ich möchte nicht, dass wir Schlagzeilen, wie sie vor wenigen Wochen die Runde gemacht haben, wieder haben, in denen formuliert worden ist: Gott sei dank, endlich ist eine Elternassistenz genehmigt worden. Eine Frau, eine körperlich behinderte Mutter von zwei Kindern, hat im Jahr 2006 einen Antrag gestellt auf Elternassistenz. Im Jahr 2010 hatte sie diesen Antrag eingeklagt. Genau das brauchen wir nicht. Wir brauchen Rechtssicherheit, damit eine unkomplizierte, unbürokratische schnelle Hilfe für Eltern mit Behinderungen auf den Weg gebracht wird.


(Beifall DIE LINKE)


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