Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Betreuungsgesetzes

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/4926

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/4926

 

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Meyer, so flott bin ich nicht und so schnell werde ich den Punkt auch nicht verlassen, weil ich denke, es gibt schon ein paar mehr Bemerkungen zum Thema Betreuung und Ausführungsgesetz zum Betreuungsgesetz hier zu sagen.

 

Wir wissen ja alle, in den letzten Jahren wurden oft durch die Landesregierung Gesetze und vor allen Dingen Ausführungsgesetze befristet verabschiedet. Das hatte meist den Hintergrund, dass man schauen wollte, wie sie sich in der Praxis bewähren und ob Novellierungsbedarf anliegt. Ja, auch das Betreuungsgesetz ist befristet bis zum 31.12. dieses Jahres. Wir haben im vorgelegten Gesetzentwurf die Entfristung zu lesen. Das ist gut und richtig, weil wir auch der Auffassung sind, dass dieser Gesetzentwurf, der ja auf einem Bundesgesetz basiert, wirklich auf Dauer angelegt ist und so die Befristung raus kann.


Aber mit einem inhaltlichen Punkt haben wir doch etwas zu hadern und den möchte ich an der Stelle auch noch mal benennen, und zwar ist das die Änderung, die wir lesen konnten, dass zukünftig die Übertragung der Funktion der Bewilligungsbehörde für die Ausreichung der Fördergelder der Vereine und Organisationen auf einen nichtöffentlichen Träger geplant ist. Das sehe ich skeptisch und dies ist so in dem Gesetzentwurf formuliert. Wir sollten in den Ausschüssen genau über diesen Passus noch einmal inhaltlich reden, denn ich glaube, dass zukünftig die Förderbescheide, die nicht öffentliche Stellen als „Beliehene“ zu erstellen haben - das soll ja, wenn ich das richtig gelesen habe, die GFAW machen -, nicht die Stelle ist, wo wirklich die Fachkompetenz vorhanden ist. Also darüber sollte man wirklich noch mal nachdenken, ob mit diesem Punkt nicht der „Bock zum Gärtner gemacht wurde“.


Ich sehe auch, dass es eine Entfristung die Richtlinie für die Förderung der Betreuungsvereine, die auch zum 31.12. dieses Jahres ausläuft, geschehen muss. Was passiert denn, wenn ein Gesetz vielleicht zum 01.01.13 dann wieder gilt, aber eine Richtlinie für die Förderung der Betreuungsvereine nicht entsperrt wird? Heißt das nicht auf deutsch dann auch, dass zukünftig ab dem 1. Januar 2013 die Betreuungsvereine vielleicht vor dem Aus stehen, dass die Betreuungsvereine kein Geld bekommen? Hier ist die Frage an die Landesregierung schon einmal zu stellen: Warum hat man nicht alles gemeinsam in ein Paket gepackt zum Verhandeln? Oder hat das vielleicht haushaltstechnische Auswirkungen? Will man denn mit der Nichtentfristung auch der Förderrichtlinie die Betreuungsvereine, die eine hochqualifizierte Arbeit machen im Land, ab Januar im Regen stehen lassen? Sollen sie vielleicht nicht arbeiten können? Das sind alles Punkte, die ich sehr, sehr kritisch anmahnen möchte und die wir auch in dem Ausschuss noch einmal zu diskutieren haben.


Ich habe in der letzten Woche gemeinsam mit den Abgeordneten der GRÜNEN und der CDU zu einer Fachtagung, eingeladen von dem Verband der Bundesbetreuer, hier in Erfurt zusammengesessen. Wir haben gehört, dass es nicht nur organisatorische Dinge gibt, die geändert werden müssten, sondern es braucht zukünftig eine gute abgeschlossene Berufsausbildung für den Berufsstand der Betreuer und es braucht sachgerechte Finanzierung. Wir wissen, dass erst auf Bundesebene das Thema geregelt werden muss. Aber es sollte hier im Thüringer Landtag zumindest angesprochen werden, da die Thüringer Betreuer entweder in den Betreuungsvereinen, die zum Teil ehrenamtlich arbeiten, aber auch die Thüringer Betreuer, die hauptamtlich arbeiten, eine sehr, sehr große, verantwortungsvolle Tätigkeit ausüben, und das im Interesse der immer mehr werdenden Menschen, die zu sogenannten „Betreuungsfällen“ werden.

Auch möchte ich die Landesregierung bitten, noch mal genau hinzuschauen. Ich habe gesehen, dass seit Mitte Juli auf Bundesebene ein Gesetzentwurf vorliegt zur Novelle des Betreuungsgesetzes. Hier sind viele Anregungen auch der Sozialverbände, der Behindertenverbände eingegangen. Nur in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung scheinen die nicht angekommen zu sein, denn hier wird - und das ist ein schwieriges Problem und eine schwierige Situation - der Thematik der UN-Konvention für Menschen mit Behinderung in Bezug auf Betreuung bei Weitem noch nicht Rechnung getragen. Hier braucht es noch mal eine inhaltliche Diskussion. Für meine Fraktion möchte ich an der Stelle schon einmal ankündigen, wenn sich die Landesregierung nicht mit der Thematik befasst, werden wir es durch eine Bundesratsinitiative hier noch einmal in das Hohe Haus bringen. Danke schön.


(Beifall DIE LINKE)


Dateien