Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1732 -

 

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1732 -


Einen wunderschönen guten Morgen, Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir haben heute zu beraten in zweiter Lesung die 1. Novelle des Gesetzentwurfs „Thüringer Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen“. Wir haben gestern bereits darauf hingewiesen, dass mit diesem ersten Gesetz - mit der sogenannten Entfristung - eine Chance vertan wurde, ein wirklich modernes Thüringer Gleichstellungsgesetz auf den Weg zu bringen. Wir haben darauf hingewiesen, dass eine Chance vertan wurde im Interesse der 180.000 Thüringerinnen und Thüringer, die betroffen sind. Wir haben weiterhin darauf hingewiesen, dass wir nicht damit einverstanden sind, dass eine eventuell auf den Sankt-Nimmerleins-Tag gerichtete Novellierung heute mit der Entfristung angestrebt wird. Darum hat die Fraktion DIE LINKE Ihnen hier einen Entschließungsantrag vorgelegt, den wir heute noch einmal zur Diskussion mit geben, in dem festgestellt und formuliert worden ist, dass wir entsprechend der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen eine Novelle des Thüringer Gleichstellungsgesetzes brauchen. Wir haben weiterhin festgestellt, dass wir bestimmte Inhalte formuliert haben. Wir treten dafür ein, dass wir in Thüringen ein Teilhabe- und Nachteilsausgleichsgeld benötigen. Wir brauchen Assistenzleistungen und Eingliederungsmaßnahmen auf dem ersten Arbeitmarkt. Dies alles ist in Punkt 1 unseres Antrags formuliert. Ich habe in der kurzen Nacht, die uns verblieben ist, noch einmal in Protokollen aus dem Jahr 2005 gelesen.


(Beifall DIE LINKE, SPD)


(Unruhe im Hause)


Ich möchte nur drei Punkte hervorheben und vielleicht die Kolleginnen und Kollegen der SPD doch animieren, unserem Entschließungsantrag zuzustimmen. In diesen Punkten sind unter anderem noch mal Aussagen aufgegriffen, die damals getätigt worden sind von der Abgeordneten Frau Künast, wo sie sich eindeutig für den Punkt der Einbringung eines Verbandsklagerechts für die Verbände ausgesprochen hat, wo sie sich eindeutig am 09.12.2005 dafür ausgesprochen hat, die Rechte des Behindertenbeauftragten und der kommunalen Beauftragten intensiv zu stärken und wo sie sich auch intensiv dafür ausgesprochen hat, dass wir mit dem heutigen schlechten Gesetz eine ganz, ganz schnelle Novelle brauchen und dies nicht auf Sankt Nimmerlein verschieben dürfen - alles nachzulesen in der 29. Sitzung. Ich denke, liebe Kolleginnen und Kollegen, vor allen Dingen der SPD, wenn Sie Ihre Worte von 2005 ernst nehmen, müssen Sie heute unseren Entschließungsantrag vor allem in Punkt 1 und Punkt 2 zustimmen, denn nur so können wir ein modernes Gleichstellungsgesetz für die Menschen mit Behinderung in Thüringen auf den Weg bringen. Danke schön.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


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