Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes

Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/3233

Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/3233

 

Werter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, werte Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Tribüne sowie am Live-Stream, der Gesetzentwurf der Landesregierung vom 26.08.2011 - Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes - mit der Drucksache 5/3191 und der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE vom 06.09.2011 - Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes - mit der Drucksache 5/3233 wurden in der 65. Sitzung des Thüringer Landtags am 16. September 2011 aufgerufen. Die Gesetzentwürfe wurden nach umfangreicher Aussprache hier im Plenum an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit federführend sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit überwiesen.


In der 24. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 6. Oktober 2011 wurden die Gesetzentwürfe der Landesregierung sowie der Fraktion DIE LINKE beraten. Die Sitzung war nicht öffentlich. Die Fraktion DIE LINKE hat eine mündliche Anhörung der beiden Gesetzentwürfe beantragt. Diese ist mehrheitlich abgelehnt worden. Der Antrag des Abgeordneten Gumprecht (CDU), eine schriftliche Anhörung durchzuführen, erhielt in Abstimmung gemäß § 79 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung die Mehrheit. Der Ausschuss kam überein, 21 Anzuhörende um Stellungnahme zu bitten. Darunter waren unter anderem der Gemeinde- und Städtebund, der Thüringer Landkreistag, die IHK Ostthüringen und Südthüringen, ver.di, der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Einzelhandelsverband, um nur einige zu nennen. Der Ausschuss beschloss weiterhin, die Anzuhörenden bis zum 4. November 2011 zu bitten, uns ihre schriftliche Stellungnahme vorzulegen, damit am 10. November 2011 eine erste Auswertung erfolgen konnte.


In der 25. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit, die wie bereits erwähnt am 10. November dieses Jahres stattfand, wurde in nicht öffentlicher Sitzung mit der Auswertung begonnen. Es wurde nochmals darüber informiert, dass alle 21 Anzuhörenden eine Stellungnahme in umfangreicher Art und Weise abgegeben haben. Aufgrund dieser umfangreichen Stellungnahmen hat die Abgeordnete Jung von der Fraktion DIE LINKE um eine nochmalige mündliche Anhörung gebeten, die ebenfalls abgelehnt wurde. Die Fraktionen wurden gebeten, bis zum 08.12.2011 ihre Änderungsvorschläge zu den eben erwähnten Gesetzentwürfen abzugeben.

In der 26. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 8. Dezember dieses Jahres erfolgte die Auswertung sowie die Bearbeitung der bereits erwähnten Änderungsanträge, die bis dahin durch die Fraktionen der CDU und SPD sowie durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgegeben wurden.


Im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, der federführend war, wurde mehrheitlich beschlossen, dass die Ablehnung des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE zu empfehlen sei. Der Ausschuss beschloss weiterhin nach intensiver Diskussion, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung mit den Änderungsanträgen von CDU und SPD anzunehmen ist.


Der Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit hat die Gesetzentwürfe in seiner 27. Sitzung am 14. Dezember 2011 beraten und empfiehlt ebenfalls die Ablehnung des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE sowie die Annahme des Gesetzentwurfs der Landesregierung in der Drucksache 5/3191. Danke schön.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


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