Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes

Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/3233 -

Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/3233 -

 

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, werte Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, das Thüringer Ladenschlussgesetz, wie es die Frau Ministerin bereits erwähnte, welches im November 2006 in Kraft trat, beinhaltet in § 7 die Außerkraftsetzung, welche zum Dezember dieses Jahres erfolgt. Eine Neuregelung ist aus Sicht der Fraktion DIE LINKE deswegen schon geboten, weil dieses Gesetz weder hinsichtlich des Beschäftigungszuwachses im Einzelhandel noch hinsichtlich der Umsatzentwicklung Wirkung gezeigt hat. Anhand der tatsächlichen Entwicklung ausgewählter Beschäftigungszahlen wird belegt, dass die Beschäftigungssituation seit Inkrafttreten dieses Ladenschlussgesetzes negativ sich entwickelt hat. Bei der Handelskette REAL zum Beispiel ist die Anzahl der Arbeitnehmer seit 2006 um 15 Prozent gesunken oder anders ausgedrückt um 85 Personen. Bei Karstadt hat sich die Beschäftigungszahl um 39 Personen reduziert oder anders gesagt um 17 Prozent. Und noch Beispiel will ich gern nennen. Bei der Handelsgruppe IKEA liegt der Arbeitnehmerschwund bei 12 Prozent, das sind sage und schreibe 40 Beschäftigte. Diese Zahlen sprechen für sich. Nicht enthalten in dieser Entwicklung sind zum Beispiel die Beschäftigten in Minijobs, die studentischen Aushilfskräfte oder die Stundenkräfte.

Ein erster Referentenentwurf, der bereits von Frau Ministerin hier zitiert worden ist, war der Anlass, dass die Gewerkschaft im Mai 2011 eine Anhörung durchführte, wo die Gewerkschaft ver.di, aber auch Betriebsräte in Thüringen Vertreter der Fraktionen einluden, um über das Ladenschlussgesetz zu diskutieren. Der Konsens dieser Diskussion wird in einer Stellungnahme der Thüringer Betriebsräte im Einzelhandel deutlich. Ich zitiere: „1. Aus gewerkschaftlicher Sicht hat sich das Thüringer Ladenöffnungsgesetz nicht bewährt. 2. Die möglichen Öffnungszeiten von Montag 0.00 Uhr bis Samstag 22.00 Uhr und die zahlreichen Ausnahmeregelungen haben sich im Charakter eines Arbeitnehmerschutzgesetzes nicht bewährt, es widerspricht grundsätzlich dem gesetzlich verbrieften Recht auf Unversehrtheit von Schutz der Familie.“


Ich denke, all das sind Punkte genug, um einen eigenen Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE heute hier mit einzubringen, um genau diesen Schutz der Arbeitnehmerrechte noch einmal zu verdeutlichen. Auch der Punkt, dass dieses Gesetz nun vom Wirtschaftsministerium zum Sozialministerium wanderte und somit in die Verantwortung an Frau Ministerin geht, hat die Hoffnung bei den Betroffenen hervorgerufen, dass es eine weitere soziale Ausrichtung geben soll. Dies ist nicht geschehen unserer Auffassung nach. Darum haben wir als Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/3233 unseren eigenen Gesetzentwurf heute hier mit zur Diskussion gestellt und eingebracht, in dem wir ganz besonders noch einmal auf den Schutz der Arbeitnehmer eingehen wollen und auch die Reduzierung der Öffnungszeiten als einen wichtigen neuen Punkt zur Diskussion stellen.

Ich möchte im Namen meiner Fraktion bereits jetzt die Ausschussüberweisung unseres Gesetzentwurfs beantragen. Danke schön.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


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