Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD – Drucksache 5/4064

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD – Drucksache 5/4064

 

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, ich denke, die Bemerkungen von Ihnen aus den Reihen der Koalition, aber auch der Opposition zum Thema Barrierefreiheit machen es dringend erforderlich, noch ein paar Sätze hier zu sagen. Ich weiß, es ist höchste Zeit, dass wir barrierefreie Wahllokale überall herstellen


(Beifall DIE LINKE)


und Herr Fiedler, wir sollten die Barrierefreiheit nicht im Auge behalten, sondern wir sollten gesetzliche Vorschriften endlich formulieren und verabschieden. Damit würde die Diskussion über Barrierefreiheit in den Wahllokalen oder über die Nutzung von Hilfsmaterialien für hochgradig Sehbehinderte und blinde Bürgerinnen und Bürger endlich der Vergangenheit angehören.

Ich weiß - ich werde das jetzt auch noch mal begründen - dass es richtig ist, unsere Änderungsanträge zur Thematik Barrierefreiheit zu den Wahllokalen heute genau hier zu den vorgelegten Änderungen zum Landeswahlgesetz und zur Landeswahlordnung aufzurufen, denn DIE LINKE steht für eine effiziente Arbeit. Darum müssen genau jetzt diese Änderungen in die vorgelegten Gesetze und Verordnungen einfließen, damit wir sie in Vorbereitung der Landtagswahlen 2014 bereits in Papier haben und somit rechtskräftig sind.


Herr Bergner, wenn Sie unsere Änderungsanträge richtig gelesen hätten, dann hätten Sie auch darin gefunden, dass wir, solange es Rathäuser, historische Rathäuser gibt, die im Moment noch nicht barrierefrei zugänglich sind, dass wir reingeschrieben haben, es sollen Rampen und ähnliche Hilfsmittel genutzt werden, damit -


(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Ich habe es doch gelesen.)


damit die Nutzung möglich ist. Und Sie wissen auch, wenn Sie vor Ort kommunal und als Landtagsabgeordneter tätig sind, dass es durchaus möglich ist, nicht nur kommunale Räume für Landtags- und Kommunalwahlen zu nutzen, sondern dass auch Räumlichkeiten von Genossenschaften, von KoWo oder anderen Institutionen genommen werden können, um barrierefreie Wahllokale zu schaffen. Ich bin als Erfurter Abgeordnete optimistisch, dass wir das hier in Erfurt auch zu den anstehenden OB-Wahlen schaffen und natürlich auch bei den Landtagswahlen.


Und weil Sie so interessiert zu dieser Thematik gerade hier in Ihren Reihen reden, will ich Ihnen noch mal zwei Rechtsgrundlagen nennen, die es uns schon längst oder Ihnen als Vertreterin der Landesregierung hier gegenüber sitzen, schon längst ermöglicht hätten, die Grundlagen zu schaffen. Das sind zwei Stück. Auch wenn Sie es nicht mehr hören können, werde ich es trotzdem noch einmal sagen. Es ist auf der einen Seite die UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen, die seit drei Jahren gilt, und auf der anderen Seite ist es die Thüringer Verfassung sowie das Gleichstellungsgesetz. Beides - sowohl die UN-Konvention wie auch das Thüringer Gleichstellungsgesetz hätten diesbezüglich schon längst durch die Landesregierung geändert werden müssen oder uns eine Änderung vorgelegt werden müssen. Leider ist das bisher nicht geschehen. Darum also hat die Fraktion DIE LINKE in den vorgelegten Änderungsanträgen genau diese Thematik noch einmal aufgenommen. Sie wissen, dass wir dazu verpflichtet sind, genau diese Änderung im Artikel 29 der UN-Konvention, wo es um die Barrierefreiheit bei den Wahllokalen geht, dass wir die umsetzen müssen.


Ich werde Sie, auch wenn Sie jetzt etwas abgeschlafft in Ihren Reihen sitzen und sich dieser Thematik vielleicht nicht mehr wirklich intensiv widmen wollen, ich werde Sie noch einmal mit dem Artikel 29 der UN-Konvention kurzzeitig inhaltlich sozusagen auf die Höhe der Zeit bringen,


(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Bitte nicht, bitte nicht.)


damit Sie wissen, dass eine Zustimmung zu unseren Änderungsanträgen - was die Barrierefreiheit und die Schablonen für sehbehinderte Menschen anbetrifft - unbedingt notwendig ist.


(Beifall DIE LINKE)


Denn es ist darin geklärt und zu lesen, dass die Vertragsstaaten - und dazu zählt natürlich auch Deutschland und wir als Thüringen - den Menschen mit Behinderungen die politischen Rechte sowie die Möglichkeit, dies gleichberechtigt mit den anderen zu genießen, verpflichtet sind, diese umzusetzen. Und wir haben sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können,


(Beifall DIE LINKE)


sei es unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter oder Vertreterinnen, was auch das Recht und die Möglichkeit einschließt, zu wählen und gewählt zu werden. Unter anderem heißt das, wir haben sicherzustellen, dass die Wahlverfahren, die Einrichtung und die Materialien für Menschen mit Behinderungen in geeigneter und in leicht zu verstehender Form dargelegt und sichergestellt werden. Ich denke, wenn wir das umsetzen, haben wir in Thüringen einen guten Schritt getan, um Barrierefreiheit für alle Wahlen und langfristig zu gewähren.


Noch ein Satz zum Schluss: Es geht nicht nur um Menschen mit Behinderungen, das wissen Sie genau, es geht auch um Ältere, um Seniorinnen und Senioren, es geht auch um 18- und 20-Jährige, die aufgrund von einem Handicap, das nicht immer mit einer körperlichen Behinderung einhergeht, nicht allein in die Wahllokale kommen, aber so könnten wir dies gewährleisten. Danke schön.


(Beifall DIE LINKE)



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