Gemeinsamer Unterricht in Thüringen auch durch Schulbegleitung professionell weiterentwickeln

Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/960 -

Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/960 -


Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, bis vor wenigen Minuten, bis zu dem Moment, wo Frau Meißner hier an das Pult trat, hatte ich den Eindruck, wir sind uns hier in der Mitte des Hauses gemeinsam einig, dass wir über das Thema Schulbegleiter, Herr Mohring, ordentlich in dem Ausschuss diskutieren können. Frau Meißner, was Sie hier abgelassen haben, disqualifiziert Sie als Ausschussvorsitzende im Sozialausschuss.


(Beifall DIE LINKE)


(Unruhe CDU)


Sie sollten in den kommenden Monaten nicht wieder die UN-Konvention für Menschen mit Behinderung nur Ansatzweise ins Wort nehmen.


(Zwischenruf Abg. von der Krone, CDU: Das müsst Ihr gerade sagen!)


Sie haben sie weder gelesen, so habe ich den Eindruck, noch haben Sie sie verstanden.


(Beifall DIE LINKE)


An der Stelle wollte ich Frau Kanis danken, denn Sie sagte, wir können im Ausschuss, im Sozialausschuss und im Kultusausschuss gemeinsam über unseren Antrag reden. Ja, das wollen wir. Ich denke, das Kind steht im Mittelpunkt dieses Antrags und nicht die hier aufgeführten verschiedenen Ausflüchte, warum alles nicht geht.


(Beifall DIE LINKE)


Wenn Sie sich die Mühe gemacht hätte, Frau Meißner, wirklich die Mühe gemacht hätten, die Veranstaltung, von der wir vorher bereits sprachen, am 24. April dieses Jahres hier im Haus zu besuchen, hätten Sie erlebt, dass es den Fachleuten, die sich darüber unterhalten haben, nicht darum geht, als Integrationsbegleiter oder Schulbegleiter Toilettengänge oder das Windelnwechseln in den Fordergrund zu stellen, sondern es geht um eine qualifizierte Arbeit am Kind für das Kind als Bindeglied zwischen Pädagogen, Kind und Schulbegleiter. Darum geht es und um nichts weiter.


(Beifall DIE LINKE)


Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Prof. Mertens, Ihren Vortrag, Ihren Bericht, den Sie uns gegeben haben, haben wir mit Interesse verfolgt und wir haben ähnliche Argumente, ähnliche Dinge bereits am 24. April zu der bereits erwähnten Veranstaltung gehört. Ich glaube schon, dass Sie, wenn Sie noch einmal auf unseren Antrag in Drucksache 5/960 schauen, auf diesen Punkt 2, genau erkennen würden, dass es uns nicht um die gesetzlichen Rahmenbedingungen geht, die im SGB VIII oder im SGB XII formuliert sind, sondern es geht genau um Rahmenbedingungen für den Einsatz von Schulbegleitern. Die haben wir hier mehrfach diskutiert, sie sind mehrfach von den Kolleginnen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP angesprochen worden, weil es eben nicht darum geht, nur Windeln zu wechseln oder die Toilettengänge vorzubereiten, sondern es geht um eine qualifizierte Arbeit der Schulbegleiter dahin gehend, dass sie mehr machen, dass sie im Prinzip den Verbindungsmann, die Verbindungsfrau darstellen zwischen dem Kind, dem Elternhaus, der Schule - darum geht es uns.

Wir haben überlegt, ob der Vergleich angemessen ist, aber er ist wohl angemessen. Es geht darum, dass wir einen Beruf, also eine gemeinsame Berufsfindung und Berufsanerkennung des Schulbegleiters brauchen, weil genau dies von den Fachleuten zu dieser Veranstaltung gefordert worden ist. Wir sollten es nicht einfach damit abtun, dass es vollkommen unterschiedliche Ansprüche der Kinder gibt, sondern, meine sehr verehrten Damen und Herren, eine Krankenschwester ist auch ein ausgebildeter Beruf und eine Krankenschwester hat auch im Laufe ihres Lebens mit unterschiedlichen Krankheiten zu tun.


(Beifall DIE LINKE)


In diesem Zusammenhang sage ich noch einmal: Wir brauchen die Diskussion über professionelle Standards, über einheitliche Richtlinien, so wie es in unserem Antrag steht. Wir brauchen unsere Auseinandersetzung über Qualifizierungs- und Fortbildungsmöglichkeiten, damit genau die Arbeit professionell hochwertig erfüllt wird. Ich sage noch einmal: Das Hin- und Hergeschiebe, ob nun das Sozialamt zuständig ist oder das Jugendamt - genau dieses Hin- und Hergeschiebe macht es doch den Eltern so schwer, den Antrag auf Schulbegleiter auch durchzusetzen. Wie oft ist es denn in der Praxis so - und davon haben wir erfahren und auch in den Veranstaltungen erfahren -, dass aufgrund von vielleicht finanziell knappen Kassen in den Landkreisen und kreisfreien Städten diese Schulbegleiter nicht bewilligt werden oder nur für wenige Monate bewilligt werden. Hier muss ich noch mal auf Frau Kollegin Meißner zurückkommen: Ein Kind, das einen Schulbegleiter benötigt, benötigt diesen nicht nur wenige Monate, sondern auch, wenn es sein muss, bis zum Abitur.


(Beifall DIE LINKE)


In diesem Zusammenhang braucht es auch einheitliche Standards. Werte Kolleginnen und Kollegen, die UN-Konvention, und das haben wir heute mehrfach gehört, sagt in Artikel 24 genau, dass die gemeinsame Beschulung von Kindern mit Behinderungen und nicht behinderten Kindern die Normalität werden muss. Also heißt das auch für uns in Thüringen, eine gemeinsame Inklusion muss gelebt werden und dafür brauchen wir auch unter anderem die Diskussion zu diesem Antrag, den wir Ihnen vorgelegt haben, um diese Inklusion in Thüringen mit Leben zu erfüllen. Ich will noch mal auf die Punkte 3 und 4 eingehen. Warum müssen wir uns denn immer das Leben so schwer machen und uns eigentlich erklären, was nicht geht. Natürlich haben die Eltern einen Anspruch nach dem SGB I, wo man Beratung erfährt. Aber wie viele Eltern sind denn gar nicht in der Lage zu wissen, wie viele Sozialgesetzbücher es gibt und in welchen Sozialgesetzbüchern von I bis XII welche gesetzlichen Regelungen verankert sind.


(Beifall DIE LINKE)


Das schafft auch keine Kindergärtnerin, den Eltern genau diese Beratung zu geben, wo sie nach welchen Paragraphen beim Jugendamt oder beim Sozialamt welche Anträge stellen. Lassen Sie uns doch einfach gemeinsam für die Eltern und damit im Interesse der behinderten Kinder so eine gemeinsame Stelle einrichten, denn nichts ist doch schlimmer, als mit dem Nichtwissen der Eltern im Prinzip auf Kosten der Entwicklung der Kinder vielleicht auch Geld zu sparen.

In diesem Sinne noch einmal unser Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit federführend und an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Wir werden sicher, wenn der Antrag zurückkommt, entsprechende Lösungsvorschläge hier vorliegen haben, damit inklusive Bildung in Thüringen nicht so ein Schwänzchen, was mal nebenbei beredet wird, bleibt, sondern dass sie hier gelebt wird. Danke schön.


(Beifall DIE LINKE)

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