Generellen Ausschluss homosexueller Männer von der Möglichkeit zur Blutspende aufheben sowie Abbau sonstiger gruppenbezogener Diskriminierung in Bezug auf die Blutspende-Regelungen

Zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 5/5838

Zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 5/5838

 

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Werte Frau Ministerin, danke für Ihren Bericht. Den nehmen wir als Fraktion DIE LINKE zur Kenntnis, aber ein anderes Bild zu dem Umgang mit homosexuellen Männern, die Blut spenden möchten, haben wir schon als LINKE.


(Beifall DIE LINKE)


Das will ich auch an der Stelle eindeutig sagen. Der vorliegende Antrag, den wir schon seit zwei, drei Sitzungen vor uns herschieben, ist Ausdruck eines sehr interessanten Themas, welches hier in Thüringen vor allem durch die Betroffenenverbände immer wieder thematisiert und auch diskutiert worden ist. Wir gehen davon aus, dass dieser Generalverdacht, der im Raum steht, dass das Blutspenden von homosexuellen Männern nicht gut sei, den lehnen wir ab. Wir lehnen ihn auch deswegen ab, diesen Generalverdacht, weil wir sagen, wir sehen auch die Ängste, von denen Sie gesprochen haben, Frau Ministerin, dass man sich inhaltlich, juristisch, medizinisch gesehen absichern muss, dass Blutkonserven, jetzt sage ich mal, in Ordnung sein müssen, aber ich sage auch, es gibt Möglichkeiten, die genau diese Kontrolle erlauben, dass nur Blutkonserven weitergegeben werden, die genau diesen Kriterien entsprechen.


Man könnte, das wird auch getan, Untersuchungen, Schnelluntersuchungen etc. im Vorfeld auf breiter Basis durchführen, ob eine Infektion vorliegt Ja oder Nein. Das wäre ein erster Schritt. Die Fragebögen auszufüllen, so wie es an vielen Instituten gefordert wird, finde ich, stellt auch einen Generalverdacht her. Das finde ich auch nicht richtig.


Drittens sollte man genau hinschauen, denn nicht nur homosexuelle Männer können Aids haben, sondern auch Männer, die bisexuell leben. Was ist mit denen? Werden die auch automatisch ausgeschlossen in ihrem Denken? Darum, weil wir uns bewusst sind, dass dieses Thema ein sehr heikles Thema ist, aber auch damit zu tun hat, dass es zukünftig keine Diskriminierung mehr geben darf von homosexuellen Männern oder lesbisch lebenden Frauen, muss man es sehr sensibel betrachten. Ich würde ganz gern im Namen meiner Fraktion diesen Antrag noch einmal an den Gleichstellungsausschuss überweisen. Ich denke, von den Kollegen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird ein ähnlicher Antrag gestellt werden, damit wir uns im Ausschuss noch mal inhaltlich intensiver damit auseinandersetzen können und auch noch mal abwägen können und Argumente austauschen.


Die Kleine Anfrage meinerseits, die ich im Jahr 2012 zu dieser Problematik gestellt habe, wo ich gefragt habe, ob man nicht auch Richtlinien des Bundes ändern könnte, ist seitens der Landesregierung dahin gehend beantwortet worden, es ist nicht möglich, Bundesrichtlinien zu ändern. Auch hier sage ich, wie oft hat dieser Landtag und von diesem Landtag aus Bundesratsinitiativen erstens zur Gesetzesänderung auf den Weg gebracht oder zweitens, auch die Landesregierung aufgefordert, Richtlinien oder Verordnungen im Bund zu ändern, damit es diskriminierungsfreie Verordnungen zukünftig geben soll. Danke.


(Beifall DIE LINKE)


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