Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes

Zum Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 5/4850

Zum Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 5/4850

 

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler auf der Tribüne, zuerst möchte ich einmal der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN danken, dass sie den Gesetzentwurf eingebracht haben.


(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Denn sie haben eine Forderung der LINKEN und der damaligen PDS, die wir seit vielen Jahren immer wieder auf parlamentarischer Ebene eingebracht haben, jetzt umgesetzt. Darum ist es in Ordnung, wenn wir die Möglichkeit haben, gemeinsam über diesen Gesetzentwurf zu reden, also danke.


Ich will noch einmal ein Stückchen in die Historie gehen. Zu einfach sollten wir es uns bei dieser Thematik gemeinsam nicht machen. Im Sommer 2009, und das will ich noch mal ganz bewusst sagen, hat meine Fraktion DIE LINKE beim Thüringer Verfassungsgericht eine Normenkontrollklage eingereicht. Kernstück dieser Klage war das Verlangen der Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften im Besoldungs- und Versorgungsrecht. Die Fraktion hat diese Klage damals gemeinsam mit dem LSVD Thüringen vorbereitet und sie ist gemeinsam unterstützt worden. Grund war - und ich sagte es bereits -, da wir bereits in den vorhergehenden Legislaturen des Öfteren versucht hatten, ein umfangreiches Artikelgesetz hier in den Landtag zur Beratung zu stellen, um den nicht vorhandenen Gleichstellungspassus umzusetzen. Ist leider nicht passiert, darum die Klage, um die damalige CDU, die sich ja da immer ein bisschen eng hatte, bei der Umsetzung der Thüringer Verfassung in Artikel 2 Abs. 3 auf den Weg zu bringen, um somit die Diskriminierung wirklich zu beseitigen.


Das Land darf also, so steht es in der Thüringer Verfassung, weder Lesben noch Schwulen sowie gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften gegenüber den Heterosexuellen oder den Menschen, die in einer Form der Ehe zusammenleben, keine Benachteiligung aussprechen. Das ist leider nicht passiert. Wir wissen, seit der Verabschiedung der Verfassung, seit 1994, wird immer wieder dagegen verstoßen.

Wir erinnern uns an der Stelle auch noch einmal, dass es die Thüringer Landesregierungen waren in den letzten 18 Jahren, die vor allen Dingen gemeinsam mit dem Land Bayern sich schwergetan haben, auch das Bundesgleichstellungsgesetz zu akzeptieren. Sie haben sogar eine Klage in Karlsruhe eingereicht und zum Glück verloren, sage ich auch an der Stelle.


Ich sage auch, dass es die alten Thüringer Landesregierungen waren, die einfach bei der Umsetzung des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Lebenspartnerschaftsgesetz formuliert haben, dass die Eintragung von Lebenspartnerschaften im Weimarer Gauforum zu erfolgen hatte. Das war ein Skandal.


(Zwischenruf Abg. Meyer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ehemaligen Gauforum.)


Zum Glück ist dieses schnell reduziert und verändert worden, dass heute Lebenspartnerschaften auch auf Standesämtern geschlossen werden können.

Sie sehen, werte Damen und Herren, wir haben beim Thema Gleichstellung eine Vielzahl von offenen Baustellen, die wir noch gemeinsam bearbeiten müssen.


Ich will noch einmal auf unsere Verfassungsklage zurückkommen. Wir wissen, der Verfassungsgerichtshof hat in den zurückliegenden Jahren mehrfach bei der Landesregierung angefragt, ob sie sich nun endlich vorstellen könnten, sich entsprechend den Gesetzen zu bewegen und die Änderungen im Besoldungs- und Versorgungsrecht auf den Weg zu bringen. Erst auf Druck dieser Klage wissen wir, hat das die Landesregierung getan und das ist gut so. Ja, es ist gut so, dass sie sich bewegen musste. Wir haben auch durch das Verfassungsgericht mitgeteilt bekommen, dass wir, wenn die Klage zu Ende verhandelt worden wäre, natürlich Recht erhielten. Das zeigt auch, dass unsere Klage dahin gehend gewirkt hat. Links ist mal wieder ein starkes Argument, um Oppositionspolitik hier im Landtag umzusetzen, wenn es sich dann auch zum Teil die Landesregierung als Erfolg auf die Fahnen schreibt.


(Beifall DIE LINKE)


Aber in der Sache will ich darüber nicht weiter lamentieren, denn es geht um die Gleichstellung der Betroffenen. Das ist das Allerwichtigste. Somit können wir heute feststellen, fast 20 Jahre andauernder Verfassungsbruch wurde geklärt und es wurde auch zugunsten der Betroffenen geklärt, obwohl bei näherer Betrachtung vielleicht auch noch mal der Blick auf die Beihilferegelung, auf die Hinterbliebenenregelung und auf die Familienzuschläge insbesondere zu lenken ist, denn der Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sagt ja, sie wollen aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juni dieses Jahres eine Rückwirkung erlangen. So weit, so gut, darüber soll auch in den zuständigen Ausschüssen diskutiert werden, aber wir stellen uns die Frage, werte Kolleginnen und Kollegen, auch die Anregung an die Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ob wir vielleicht erstens noch mal prüfen sollten, ob angesichts des Diskriminierungsverbots in der Thüringer Verfassung hinsichtlich der sexuellen Orientierung, wie bereits erwähnt in Artikel 2 Abs. 3, die Rückwirkung bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Diskriminierungsverbotes zurückdatiert werden sollte.


Diese Rückwirkung, werte Damen und Herren, würde für uns bedeuten, wir müssten zurückgehen auf das Jahr 1994 oder 1993, denn nach Ansicht meiner Fraktion wäre das möglich, da mittlerweile das Land die Gesetzgebungskompetenz bei der Beamtenbesoldung hat und die tatsächlich originären Zahlungsverpflichtungen schon immer beim Land gelegen haben, auch schon vor der Föderalismusreform. Das sollten wir noch einmal bereden, denn dieses ist auch eine Forderung der Betroffenenverbände. Zweitens sollten wir in den Ausschüssen auch noch mal prüfen, ob sich auch als Schlussfolgerung aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - auch wenn natürlich nur ausdrücklich der Familienzuschlag im Mittelpunkt stand - andere Besoldungs- und Versorgungsansprüche eventuell rückwirkend bis auf 1994 daraus ableiten lassen. Wir sehen, wir haben mit dem Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zwar einen weiteren Mosaikbaustein bei der Umsetzung der Gleichstellung von Lesben und Schwulen in Thüringen, aber es wären noch mehrere kleine Bausteine oder Puzzle hinzuzufügen. Da sage ich auch, diese Puzzle haben wir aus einer Mehrzahl von Kleinen Anfragen, die in den letzten Wochen gestellt und beantwortet worden sind, herausgelesen. Es gibt noch viele, viele andere Punkte, die es wert wären, hier im Landtag zu diskutieren. Ich sage einmal nur die Punkte Gestaltung von Schulbüchern in den Unterrichtsfächern. Ich sage aber auch die Erleichterung der Adoption von Kindern bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften oder ich sage die Abschaffung des Blutspendeverbots von homosexuellen Männern.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Das sind Baustellen, die müssen wir unbedingt auch hier im Thüringer Landtag in den nächsten Wochen noch zu bereden haben. Wir hätten da auch noch mehrere Vorschläge, aber lassen Sie sich überraschen, die Fraktion DIE LINKE wird diesbezüglich weitere Aktivitäten hier in den Landtag einreichen. Jetzt wollen wir erst einmal den Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den zuständigen Ausschüssen diskutieren und einen weiteren Meilenstein zur Umsetzung der Gleichstellung von Lesben und Schwulen hier in Thüringen setzen. Danke schön.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



Vizepräsidentin Dr. Klaubert:


Frau Abgeordnete, einen kleinen Moment. Welche Ausschüsse möchten Sie bitte benannt haben?



Abgeordnete Stange, DIE LINKE:


Den Verfassungsausschuss und den Innenausschuss.


Dateien