Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen – Verbesserung der Barrierefreiheit und Stärkung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Karola Stange

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/1192

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/1192

 

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Frau Meißner, wir haben in dem zurückliegenden halben Jahr, in dem wir an diesem Gesetzentwurf gearbeitet haben, sicher so manche Gemeinsamkeit, was den Inhalt anbelangt, gefunden. Wir als Linke sind diejenigen, die schon viele Jahrzehnte an so einem Inhalt gearbeitet haben. Sie werden es mir verzeihen, aber ich hätte mir gewünscht, bereits im Jahr 2009 oder im Jahr 2014 eine Novelle des Thüringer Gleichstellungsgesetzes durch Sie, die damals tragende Regierungsfraktion, erleben zu dürfen. Da haben wir verschiedene Gesetzentwürfe eingebracht mit unterschiedlichen Akzenten, genau mit denen, die wir heute gemeinsam noch mal erarbeiten oder neu verabschieden. Da hätte ich mir genauso eine Rede, wie Sie gerade gehalten haben, gewünscht. Aber sei es drum, es geht heute darum, dass wir ein Gesetz, welches Rot-Rot-Grün vor gut eineinhalb Jahren auf den Weg gebracht hat und welches knapp ein Jahr wirkt, noch mal einer Analyse unterzogen haben und noch mal neue Inhalte auf den Weg bringen. Darum ist es natürlich selbstverständlich, dass wir als Linke gar nicht abgeneigt davon waren, die Stelle für Barrierefreiheit auch jetzt im Gesetz zu verankern, war sie doch schon in der Begründung zu dem ehemaligen Gesetzentwurf mit niedergeschrieben.

 

Wir wollen auch – und das sage ich eindeutig für meine Fraktion Die Linke –, dass der Beauftragte weitere Stärkung erhält und dass die kommunalen Beauftragten weiter gestärkt werden. An der Stelle möchte ich den Appell an die kreisfreien Städte und Landkreise und hier ganz besonders an Frau Schweinsburg, die Präsidentin des Thüringer Landkreistags, noch mal von diesem Pult aus rufen und sagen: Kümmern Sie sich darum, dass eine Vielzahl der Landkreise, die heute noch keine kommunalen Beauftragten haben, endlich diesen Weg gehen. Gelder haben wir als rot-rot-grüne Koalitionsfraktionen und als Landesregierung bereitgestellt, nur sind sie nicht abgerufen worden. Das – denke ich – ist ein Punkt, der wirklich kritisch noch mal an der Stelle geäußert werden muss.

Lassen Sie mich an der Stelle auch noch einmal die eingehenden Begründungen von Herrn Zippel, also die Beschlussempfehlung von Herrn Zippel in leichter oder einfacher Sprache, hier zum Anlass nehmen und einfach den Wunsch oder die Bitte äußern, dass man nicht nur zu einem Gesetzestext zum Thema „Inklusion“ sich bemüht, verständlich und in einfacher Sprache zu reden, sondern es sollte Anspruch aller Parlamentarier und der Landesregierung sein, das für alle Bürgerinnen und Bürger so zu formulieren, dass wir gemeinsam nach außen treten können und können die Gesetzestexte, die wir verabschieden, auch erklären und nicht immer nur so in großen Sprechblasen arbeiten.

 

(Beifall CDU)

 

Das wäre ein großer Wunsch, den ich von dieser Stelle aus heute noch habe.

Ein letztes Thema, da will ich gerne auch noch mal darauf eingehen: Gleichzeitig zur Diskussion des Gesetzentwurfs wurde uns eine Petition übermittelt, die von betroffenen Eltern geschrieben worden ist, deren Kinder oder sie selbst hörgeschädigt sind. Diesen Fauxpas in dem alten Gesetzestext haben wir geklärt, der Petition konnte abgeholfen werden mit der Verabschiedung des jetzigen Gesetzestextes und damit haben wir – glaube ich – zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen, sodass wir an dieser Stelle gute parlamentarische Arbeit geleistet haben.

 

Einen letzten Wunsch habe ich für das Jahr 2021: Wenn wir diesen Gesetzestext verabschieden, wenn wir am Montag den Landeshaushalt für 2021 auf den Weg gebracht haben, dann hätte ich gern, dass wir uns gemeinsam bei der Beratung für einen Haushalt 2022/2023 nicht nur um die Höherstufung, die Besoldung des Behindertenbeauftragten kümmern, sondern dann hätte ich gern, dass wir uns gemeinsam einig sind, dass Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen auch angepasst werden müssen. Ich sage nur: Sinnesbehindertengeld. An der Stelle sollten wir dann auch 2021 und 2022 unsere Kraft auf dieses Thema richten. Danke schön.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dateien