Gesetz zur Änderung des Thüringer Maßregelvollzugsgesetzes

Karola Stange

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/722

Zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/722

 

Schönen guten Morgen! Werte Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktionen von Rot-Rot-Grün haben Ihnen heute in der Drucksache 7/722 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der sich mit der Änderung des Thüringer Maßregelvollzugsgesetzes befasst. Die Änderung hat als Ursache eine europäische Richtlinie, die Richtlinie 800 aus dem Jahr 2016, die darüber entscheidet, dass die Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die verdächtigte oder beschuldigte Person im Strafverfahren sind, die Stärkung der Rechte in diesem Gesetzverfahren auch bekommen.

 

Die Richtlinie war durch ein Gesetz in bundesdeutsches Recht umzusetzen, und zwar bis zum Juli 2019. Die Zuständigkeit im Bund wurde auch umgesetzt, und zwar im Dezember 2019. Zuständige Gesetze wie das Jugendgerichtsgesetz, die Strafprozessordnung und weitere wurden geändert. Um hier in Thüringen sehr zeitnah darauf zu reagieren, hat das zuständige Ministerium bereits am 25. September letzten Jahres ein Schreiben, also einen Erlass, an die Thüringer Einrichtungen des Maßregelvollzugs versandt, wo die sofortige Anwendung der hier in Rede stehenden Richtlinie angeordnet wurde.

 

Um was geht es im Allgemeinen? Sie können in dem Gesetzentwurf, den wir Ihnen vorgelegt haben, sehen, dass wir die §§ 10, den Absatz 1 und 2 sowie die §§ 13 und 14 des Maßregelvollzugsgesetzes ergänzen. Die Ergänzungen betreffen unter anderem, dass im Einzelnen die unverzügliche, möglichst wenig eingreifende medizinische Untersuchung, mit der insbesondere die allgemeine geistige und körperliche Verfassung von Kindern und Jugendlichen beurteilt werden soll, sicherzustellen ist, den Umfang und die Anordnung einer Dokumentation einer medizinischen Untersuchung. Es soll weiterhin noch mal geprüft werden, ob es zu einer getrennten Unterbringung der Kinder und Jugendlichen von den Erwachsenen in den Einrichtungen kommt, wenn der Bedarf angezeigt ist. Zudem wird das Recht der Jugendlichen auf Erziehung und Ausbildung, auch wenn sie psychische und sensorische Beeinträchtigungen und Lernschwierigkeiten haben, noch mal bekräftigt und in den Mittelpunkt gestellt. Die Koalitionsfraktionen bitten die Abgeordneten, diesen Gesetzentwurf sehr zeitnah zu beraten, damit wir keine Mahnverfahren erhalten. Wir bitten Sie darum, diesen Gesetzentwurf an den Sozialausschuss zu überweisen.

Ein Gutes, was so ein Gesetzentwurf auch hat, das darf an der Stelle ruhig auch mal erwähnt werden: Für Kommunen, wo sich vor allem die Maßregelvollzugseinrichtungen befinden, und in deren Ausführung werden keine besonderen Kosten entstehen. Danke schön.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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