Gesetz zur Änderung des Thüringer Tiergesundheitsgesetzes und weiterer Bestimmungen mit veterinär- und verbraucherschutzrechtlichem Bezug

Karola Stange

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/4763

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/4763

 

Werte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauer auf der Tribüne, die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit zum Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 6/4763, „Thüringer Gesetz zur Änderung des Thüringer Tiergesundheitsgesetzes und weiterer Bestimmungen mit veterinär- und verbraucherschutzrechtlichem Bezug“:

 

Durch Beschluss des Landtages vom 13. Dezember 2017 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit – federführend – sowie an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit hat den Gesetzentwurf in seiner 41. Sitzung am 18. Januar 2018, in seiner 42. Sitzung am 15. Februar 2018 sowie in seiner 62. Sitzung am 6. Juni 2019 beraten und gemäß § 79 der Geschäftsordnung ein schriftliches Anhörungsverfahren zu dem Gesetzentwurf durchgeführt. Die Stellungnahmen des Anhörungsverfahrens wurden des Mitgliedern des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit, den Fraktionen, den fraktionslosen Abgeordneten und der Landesregierung verteilt. Sämtliche Beratungsunterlagen wurden auch im AIS für alle Abgeordneten bereitgestellt.

 

Der mitberatende Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat den Gesetzentwurf in seiner 64. Sitzung am 12. Juni 2019 beraten.

Die Beschlussempfehlung lautet wie folgt: Der Gesetzentwurf wird mit folgenden Änderungen angenommen: I. Artikel 1 wird wie folgt geändert: 1. Der Einleitungssatz erhält folgende Fassung: „Das Thüringer Tiergesundheitsgesetz in der Fassung vom 30. März 2010, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. Mai 2019, wird wie folgt geändert:“ 2. In Nummer 1, Buchstabe a ist in § 1 Abs. 4 Satz 2 das Wort „Standardarbeitsanweisung“ durch das Wort „Verfahrensanweisung“ zu ersetzen.

 

(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Wahnsinn!)

 

Artikel 2 wird wie folgt geändert: 1. Der Einleitungssatz erhält folgende Fassung: „Das Thüringer Lebensmittelüberwachungsgesetz vom 8. Juli 2009, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Mai 2019, wird wie folgt geändert:“ 2. In Nr. 5 wird die Angabe „vom 22. Mai 2013“ durch die Angabe „in der Fassung vom 21. November 2018“ ersetzt.

III. Artikel 3 wird gestrichen.

IV. Der bisherige Artikel 4 wird Artikel 3.

Wir bitten um Annahme des Gesetzentwurfs. Danke schön.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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