Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Lebenspartnerschaftsgesetz

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1408 - Erste Beratung

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1408 - Erste Beratung


Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Respekt, Dr. Augsten, vor dem Hohen Haus, dass man nicht noch einmal alles wiederholen oder sich erzählen sollte, was vor drei Wochen gesprochen worden ist, das ist gut und richtig. Aber ich denke, es ist auch dem Respekt gegenüber den Betroffenen geschuldet, die seit fast 20 Jahren hier in Thüringen diskriminiert worden sind, das man genau das Thema ernst nimmt und auch noch einmal ein paar Worte dazu sagt.


(Beifall DIE LINKE)


Ich war heute Morgen schon etwas irritiert, als ich aus den Medien entnahm - so ganz, ganz wichtig -, dass nun die Landesregierung einen Gesetzesvorstoß auf den Weg bringen würde, welcher die Diskriminierung von Lesben und Schwulen endlich abbauen würde. Ich denke, wenn die Landesregierung ihre Hausaufgaben in den letzten 18 Jahren wirklich ernst genommen hätte, dann wäre es gar nicht erst so weit gekommen, dass wir heute im Jahr 2010 über diesen Gesetzentwurf reden müssten. 
Ja, nun ist der Gesetzentwurf da, auf den wir schon länger warten. Es ist wirklich die Frage zu stellen, Herr Innenminister, warum konnten wir nicht bereits im Juli oder im August einen Gesetzentwurf der Landesregierung vorgelegt bekommen? Denn die Zeit ist reif gewesen, dass genau diese Tatbestände endlich beseitigt werden müssen. Es ist schon noch einmal die Frage in den Raum zu stellen, warum die CDU-Landesregierung, die bis 2009 im Sommer viele Jahre allein das Sagen hatte, genau erst jetzt zu dieser Einsicht kommt, endlich diesen Diskriminierungstatbestand zu beseitigen. Denn eigentlich hätten die lesbischen und schwulen Paare längst einen Anspruch gehabt, in Thüringen die Standesämter geöffnet zu bekommen. Das ist ihnen bisher verweigert worden.


(Beifall DIE LINKE)


Das, werte Damen und Herren der CDU, hat, so denke ich, auch etwas mit Ihrem doch sehr veralteten Familienbild zu tun. So finde ich es auch - und das gehört heute auch noch einmal hierher -, dass man sagt, dass es die Landesregierung war, die gegen ein Bundesgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt hat und zum Glück verloren hat. Das ist auch eine Art und Weise, wie die damalige Landesregierung, die von der CDU getragen worden ist, mit lesbischen und schwulen Menschen hier in Thüringen umgegangen ist.
Darum ist es gut, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung endlich auf dem Tisch liegt. Erlauben Sie mir trotzdem noch zwei, drei Bemerkungen. Ich denke schon, dass wir eine Anhörung, die wir im Innenausschuss sicher beantragen werden und die sicher sehr schnell gehen muss, weil Sie einen Termin gesetzt haben, durchführen. Im Gesetzentwurf habe ich auch gelesen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten könnte. Hier, denke ich auch, können wir uns über Ihre inhaltliche Argumentation noch einmal auseinandersetzen, ob denn wirklich erst zum 01.01. kommenden Jahres dieser Gesetzentwurf in Kraft tritt oder bereits zum Dezember dieses Jahres, denn wir haben die Thüringer Verfassung im Hintergrund, in der das Diskriminierungsverbot für lesbische und schwule Paare geregelt ist. Das ist für mich, rechtlich gesehen, der Hauptargumentationspunkt, diesen Gesetzentwurf auch bereits jetzt in Kraft treten zu lassen.


Lassen Sie uns gemeinsam im Innenausschuss in einer Anhörung und wenn es geht in einer öffentlichen Anhörung genau diese Thematiken noch einmal bereden. Lassen Sie uns auch den Verband der Standesamtbeamtinnen und Standesbeamten in Thüringen anhören, denn sie wissen ja ganz genau, um was es geht, welche Übergangsregelungen notwendig sind oder welche auch nicht. Auch die betroffenen Verbände sollten hier noch einmal zu Wort kommen, um ihre Äußerungen zu tätigen und uns Abgeordnete ihre Mitteilungen zu dem Gesetzentwurf zu geben.

Dr. Augsten hat es bereits angesprochen, es kann nur ein erster Schritt sein, meine Damen und Herren, um die Diskriminierung von Lesben und Schwulen auch in Thüringen zu beseitigen. Wenn wir gemeinsam uns auch noch einmal die Inhalte anschauen, die anlässlich des Christopher Street Day vor drei Wochen hier in Erfurt als Forderungen aufgemacht worden sind, so ist das Thema Beamtenrecht ein Thema, was unbedingt beredet werden muss.


(Beifall DIE LINKE)


So ist das Thema Adoption ein Thema, was auch noch auf der Tagesordnung steht, und so ist auch das Thema der unterschiedlichen und diskriminierenden Behandlung von lesbischen und schwulen Paaren, wenn es um Blutspende geht, ein Thema, was an Skandal nicht zu überbieten ist.

In dem Sinne, lassen Sie uns kritisch im Ausschuss diskutieren. Danke schön.


(Beifall DIE LINKE)

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