Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Lebenspartnerschaftsgesetz

Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/1306 -

 

Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/1306 -


Einen wunderschönen guten Morgen, Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen. Der heutige 10. Dezember ist ein guter Tag, ein guter Tag in Sachen Gleichstellung für Menschen mit unterschiedlichen Lebensweisen, also für Menschen, die schwul und lesbisch sind. Ich denke, dass ist eine gute Zeit, um heute das erste Gesetz der Aufhebung der Lebenspartnerschaft zu beschließen. Denn nach gut zehn Jahren endet mit dem heutigen Tag der Thüringer Sonderweg, der den gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften, die sich zusammenschreiben lassen wollten, den Weg zu den Standesämtern verwährte. Wir werden ab 01.01.2011 diesen Sonderweg beenden und wir werden somit eine Zusammenschreibung, also die sogenannte Ehe für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften auf den Standesämtern auch endlich hier in Thüringen haben.


(Beifall SPD)


Schon 2002 haben wir als damalige PDS, also die heutigen LINKEN, dafür plädiert, dass die Standesämter geöffnet werden. An unserer Seite standen nicht nur die Lesben- und Schwulenverbände, sondern an unserer Seite stand auch immer der Thüringer Standesamtverband. Die damalige CDU-Landesregierung hat es nicht gewollt. In dem Sinne ist es gut, dass wir heute nach zehn Jahren endlich die Aufhebung dieses Ausführungsgesetzes auf den Weg bringen. An der Stelle möchte ich noch einmal ausdrücklich betonen, dass links wirkt,


(Beifall DIE LINKE)


denn bereits im August dieses Jahres haben wir als Fraktion DIE LINKE unseren Gesetzentwurf, der heute mit zur Beratung und mit zur Verabschiedung steht, hier eingereicht, nachdem im Frühsommer dieses Jahres der damalige Innenminister Herr Huber uns in der Presse darauf aufmerksam machte, dass die jetzige Landesregierung diesen Weg beschreiten will. Wir haben also Vorleistungen gebracht, dass ab 01.01.2011 endlich die jetzt noch bestehenden Diskriminierungstatbestände beseitigt werden. Aber - und das sage ich auch noch einmal ganz deutlich für die Fraktion DIE LINKE - mit der Aufhebung der jetzigen Gesetzeslage sind noch nicht alle Tatbestände der Diskriminierung von Lesben und Schwulen hier in Thüringen beseitigt. Meine Fraktion hat bereits 2009 einen umfangreichen Gesetzentwurf hier in den Landtag eingebracht, wo u.a. 50 Punkte formuliert worden sind, die noch novelliert werden müssen in Thüringer Gesetzlichkeiten. Hier warten wir immer noch auf Entscheidungen und wenn wir heute mit der Aufhebung des Gesetzentwurfs Punkt 1 realisiert haben, bleiben immerhin noch 49 Punkte übrig, die endlich entkräftet werden müssen, sprich auf den Weg gebracht werden müssen, dass sie aus jetzig bestehenden Gesetzen herausgenommen werden. Ich kann nur sagen, und da schaue ich noch einmal in den gestrigen Tag hinein, und werde an der Stelle gern den Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit, einmal zitieren, der anlässlich des gestrigen Bundestags des Bündnisses gegen Homophobie folgendes äußerte: Es geht darum, Menschen, die anders sind, nicht nur zu tolerieren, sondern auch zu akzeptieren in ihrer Verschiedenheit. Ich denke, diesen Worten ist nichts hinzuzusetzen.


(Beifall DIE LINKE)


Ich hoffe, dass wir in Thüringen auch in den kommenden Jahren die von mir bereits angesprochenen noch bestehenden Diskriminierungstatbestände endlich aus den Thüringer Gesetzen bekommen und dass diese Worte auch für Thüringen gelten. Danke schön. Im Namen meiner Fraktion möchte um die Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf noch einmal werben. Danke.


(Beifall DIE LINKE)


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