Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Lebenspartnerschaftsgesetz

Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/1306 - Erste Beratung

Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/1306 - Erste Beratung


Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die gesprochenen Urteile des Bundesverfassungsgerichts in den zurückliegenden Tagen und Monaten in Bezug auf die Gleichstellung von Homosexuellen in der Lebenspartnerschaft, in Bezug auf die Erbschaftsteuer sowie auf die Versorgung im öffentlichen Dienst sind ein gutes Zeichen auf dem Weg zu einem diskriminierungsfreien Alltag für Lesben, Schwule und Transsexuelle in Deutschland. Umso erfreulicher ist dieses Urteil in meinen Augen, als dass am kommenden Samstag wieder hier in der Landeshauptstadt der diesjährige Christopher Street Day stattfindet. Der Christopher Street Day, der 1969 in New York das erste Mal begangen wurde, hat damit zu tun, dass Lesben, Schwule und Transsexuelle sich gegen Polizeiwillkür, gewalttätige Razzien und andere Formen der Diskriminierung öffentlich zur Wehr setzten. Übrigens, das ist auch ganz interessant, die ersten Veranstaltungen zum CSD gab es in Deutschland bereits 1979 in Bremen und Berlin.


Nun könnte man sagen, ja, es ist ja alles viel besser geworden in den letzten Jahrzehnten und so ein etwas nostalgisches Event wie den CSD benötigt man nicht mehr. Denn die Probleme der Diskriminierung aus den 70er-Jahren sind sicher nicht mehr diese, die es heute gibt. Trotzdem ist eine Diskriminierung von Lesben, Schwulen und Transsexuellen im Recht und im Alltag bis heute noch gegeben. In Thüringen gibt es, und das wissen Sie auch, werte Kolleginnen und Kollegen, in der Verfassung verankert einen Artikel 2 Abs. 3, der ein Diskriminierungsverbot wegen des Kriteriums der sexuellen Orientierung beinhaltet. Damit ist die Thüringer Verfassung im Vergleich zu einer großen Anzahl der Länderverfassungen und zum Grundgesetz wirklich vorbildlich. Wir sind an der Stelle sehr modern. Allerdings ist auch festzustellen, dass dieses Diskriminierungsverbot in den letzten zwanzig Jahren mehrfach missachtet und sogar faktisch unterlaufen worden ist.


Erinnern möchte ich daran, dass die CDU-Landesregierung im Jahr 2001 sogar vor das Bundesverfassungsgericht zog und gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes klagte. Dass sie verloren hat, ist uns allen noch bewusst. Nichtsdestotrotz nutzte die damalige Landesregierung zu diesem Zeitpunkt unter Missachtung des Artikels 2 Abs. 3 der Thüringer Verfassung die Öffnungsklausel im Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes und verweigerte lesbischen und schwulen Paaren die Eintragung in den Standesämtern. Wer also ab 2001 in Thüringen offiziell den gemeinsamen Weg gehen wollte, musste nach Weimar zum Landesverwaltungsamt, das gewissermaßen auch das Gauforum bei den Nazis war. Ab 2002 wurde die Zuständigkeit bei den Landkreisen und kreisfreien Städten festgeschrieben. Eine Gleichstellung für Standesämter gab es nicht.


Werte Abgeordnete, umso erfreulicher ist in der Sommerpause zu lesen gewesen, dass Herr Huber als Innenminister sagte, er will den Thüringer Sonderweg endlich aufkündigen und die Standesämter für die Eintragung der Lebenspartnerschaften zuständig machen. Ja, der Sonderweg muss weg, Herr Innenminister. Thüringen ist wirklich neben Baden-Württemberg eines der Länder, die diesen sogenannten Sonderweg gehen. Es wird Zeit, dass wir nicht hinterherhinken, sondern dass wir voranschreiten und endlich aktiv werden. Es gibt also noch viel zu tun im Thema Gleichstellung und Antidiskriminierung. Aus diesem Sinne haben wir, auch um der Landesregierung etwas Arbeit abzunehmen, heute den Gesetzentwurf eingereicht. Es ist ein Gesetzentwurf, der ganz flott in den Ausschüssen beraten werden kann, so dass noch vor Jahresende die Zuständigkeit der Standesämter festgeschrieben werden kann. Ich habe im Ausschuss für Gleichstellung gehört, dass die Landesregierung an ähnliches denkt, aber erst zum 01.01.2011.

Nutzen Sie, werte Kolleginnen und Kollegen, den Gesetzentwurf meiner Fraktion, bearbeiten Sie ihn gemeinsam, damit wir noch in diesem Jahr die Standesämter für die Eintragung der Lebenspartnerschaften zuständig machen können.

Danke schön.


(Beifall DIE LINKE)

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