Gesetz zur Modernisierung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes (Gleichstellungsmodernisierungsgesetz - ModGThürGleichG -)

Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/3875

Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/3875

 

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Tribüne, ein Wort zu Herrn Kemmerich: Ich glaube, es ist das hohe Gut einer Opposition - und Sie befinden sich ebenfalls in der Opposition -, gute, zukunftsfähige Gesetze vorzulegen und meine Fraktion hat heute ein gutes, zukunftsfähiges Gleichstellungsgesetz hier zur Diskussion vorgelegt.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Ich kann nur meiner Vorrednerin zustimmen, Sie als Gleichstellungsvorsitzender in unserem Ausschuss sind es fast nicht mehr würdig, hier dieses Thema von diesem Pult aus zu bereden. Ich glaube, hier gehört eine Frau hin aus Ihrer Fraktion, die vielleicht das Thema ernster nimmt als sie.


(Beifall DIE LINKE)


Eins möchte ich noch dazu sagen: Hätten Sie sich die Mühe gemacht, unseren Gesetzentwurf zu lesen, dann hätten Sie gemerkt, dass wir erstens die Kommune nicht mehr finanziell belasten und dass wir zweitens darauf abgehoben haben, dass es zu mehr Vereinbarkeit von Beruf und Familie kommt, aber da hätten Sie lesen müssen. Ich werde in der Rede noch einmal dazu kommen. Sie können es sich anhören und Ihre Auffassung vielleicht revidieren.

Frau Rothe-Beinlich hat bereits diese Zeitschiene von mehreren Jahren dokumentiert. Ich will darauf gar nicht noch einmal eingehen. Es zeugt von einem Stückchen Peinlichkeit bei der Landesregierung, dass bis heute kein Gesetz vorgelegt worden ist und dass wir uns im Prinzip weiter in warten und warten vertrösten lassen sollen, ob dieses denn nun eventuell im März kommen soll.


Ich denke, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thema Gleichstellung von Mann und Frau hat Verfassungsrang. Wenn wir das ernst meinen, dann müssen wir uns auch gemeinsam zu diesem Verfassungsrang bekennen, das heißt, wir brauchen ein ordentliches, novelliertes Gleichstellungsgesetz. Ich habe zumindest aus den Redebeiträgen der Fraktionen herausgehört, dass wir uns an dieser Stelle in Einigkeit befinden. Nur der Weg, wie wir zu diesem Gesetz kommen, der scheint einmal wieder weit umstritten zu sein.


Wir haben als Fraktion DIE LINKE ein Gesetz vorgelegt, der auch den Anforderungen Ihres Koalitionsvertrages, meine Damen und Herren der CDU und SPD, in vollem Umfang Rechnung trägt. Wir haben die Themen Sanktionen und Stärkung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten intensiv bearbeitet. Ich möchte nicht noch einmal zitieren, das ist bereits erwähnt worden, was Sie alles in den Koalitionsvertrag hineingeschrieben haben. Ich frage aber trotzdem in die Runde und schaue ein wenig mitleidswürdig zur Frau Ministerin Taubert, ob sie alleine im Sozialministerium mit Frau Arenhövel an der Stelle den Koalitionsvertrag umsetzen müssen oder ob die Männer doch mehr auf der Bremse stehen. Ich hoffe einfach, wir haben die Kraft und Sie haben die Kraft, uns einen Entwurf Ihrer Koalition vorzulegen.


Da sich einige Kolleginnen und Kollegen nicht so recht die Zeit genommen haben, unseren Gesetzentwurf zu lesen, möchte ich es gern noch einmal in einigen Punkten darlegen. Ich bin der Auffassung, es ist ein modernes, fortschrittliches Gesetz und wir haben ganz bewusst die Stärkung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in den Mittelpunkt gestellt. Wie bereits in den zurückliegenden Monaten in Diskussionen immer wieder verdeutlicht worden ist, haben uns die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten nach rund 20 Jahren, die sie arbeiten, ihre Höhen und Tiefen in der Arbeit mitgeteilt. Sie haben uns auch mitgeteilt in verschiedenen Anhörungen, die wir als Fraktion durchgeführt haben, wo unbedingt Nachbesserungsbedarf besteht. Dieser Nachbesserungsbedarf, das ist auch von meinen Vorrednerinnen Frau Leukefeld und Frau Rothe-Beinlich noch einmal angesprochen worden, besteht vor allen Dingen darin, dass ihre Rolle bzw. sie in ihren Aufgaben gestärkt werden muss. Wir gehen also davon aus, dass die ca. 55 kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und Frauenbeauftragten in den Landkreisen und kreisfreien Städten ihre Arbeit nur gut durchführen können, wenn sie unter anderem ein finanzielles, aber auch zeitliches Budget für ihre Arbeit bekommen. Aus diesem Grund haben wir uns ganz bewusst dafür entschieden, dass diese kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, die hauptamtlich gestellt werden sollen nach einer städtischen Größe von 15.000 Einwohnern, ein Budget von 0,20 Cent je Einwohnerin und Einwohner erhalten. Für die Landeshauptstadt Erfurt würde dies bedeuten, dass wir mit diesem Budget ca. 40.000 € zur Verfügung stellen können. Mit diesem Budget soll also nicht eine Kaffeerunde finanziert werden, wie vielleicht manche von Ihnen jetzt denken. Nein, im Gegenteil, wir wollen ausdrücklich, dass dafür Beratungs- und Öffentlichkeitsarbeit geleistet wird. Wir wollen, dass damit Weiterbildung geleistet wird, Weiterbildungsarbeit innerhalb der Gleichstellungsbeauftragten. Aber wir wollen natürlich auch, dass damit eine Vernetzungsarbeit innerhalb der LAG Gleichstellungsbeauftragten gestärkt wird. Das ist ein Punkt, der konnte in den letzten Monaten oft nicht durch die Gleichstellungsbeauftragten abgesichert werden, denn wenn kommunale finanzielle Mittel nicht durch die Kommunen bereitgestellt worden sind, ist es auch nicht möglich, eine Dienstreise zu einer Auswertung einer Beratung anzutreten. Daran soll es in Zukunft nicht mehr scheitern. Wir haben auch gesagt, das Budget der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten muss so gestellt werden, dass sie das selbst verwalten kann und nicht vom Landrat oder der Bürgermeisterin. Denn wenn die Gleichstellungsbeauftragte dem Landrat oder der Bürgermeisterin einmal auf die Füße getreten ist, wird vielleicht das Budget zukünftig gestrichen. Ja, wir brauchen also mehr Eigenständigkeit in dieser Thematik. Wie bereits erwähnt, soll das Geld nicht anderen Objekten oder Projekten weggenommen werden, sondern es ist zusätzliches Geld, Herr Kemmerich.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Wir haben bereits zur Diskussion des Landeshaushalts 2012 hier einen Änderungsantrag eingebracht, in dem wir gefordert haben, 300.000 € mehr für das Jahr 2012 einzustellen, damit die Arbeit der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten endlich so gewürdigt wird, wie sie es verdient haben. Leider hat auch dieser Antrag durch Ihre Ablehnung nicht die erforderliche Mehrheit erhalten. Ich denke, das müssen Sie dann mal vor Ort den betroffenen Frauen erklären, wie Sie dazu stehen.


(Beifall DIE LINKE)


Wer eine Neuregelung eines Gesetzes vorlegt, überlegt sich natürlich auch, was kann an der Stellung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten geändert werden. Wir haben in Diskussionen immer wieder vor Ort gehört, dass die Praxis gezeigt hat, dass oft Bürgermeister oder Landräte Frauen auf die Stelle „abgeschoben“ haben, die vielleicht sonst an anderen Dienststellen nicht mehr gebraucht werden. Darum möchten wir die Wahl der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten neu einführen. Sie soll angelehnt werden an die Wahl von Dezernentinnen und Dezernenten, also mit einer Wahlperiode von sechs Jahren. Ich glaube, wenn dieses erstmalig durchgeführt ist, und die besten Frauen sind durch die Kreistage oder Stadträte gewählt worden, so haben sie nach sechs Jahren eine gute Chance entsprechend der Dezernentenwahl, sich auch wieder neu der Wahl zu stellen. Sie werden auch wieder den Zuschlag für diese verantwortungsvolle Arbeit bekommen. Ja, wir brauchen auch für diese Arbeit Kontinuität, wir brauchen eine feste Ansprechpartnerin. Darum auch die Forderung, die wir immer wieder gehört haben von den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, wir brauchen eine Stellvertreterfunktion. Es kann nicht sein, dass, wenn bei Krankheit, bei Urlaub oder bei Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen sich Bürgerinnen und Bürger oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Verwaltung an eine Gleichstellungsbeauftragte wenden wollen, die Türen verschlossen sind. Gehen wir den Schritt und stellen fest: Wir brauchen für die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten aber auch für die Frauenbeauftragten in den Landesdiensten eine Stellvertreterin. Dies soll gesetzlich geregelt werden und das haben wir in den §§ 26 und 18 formuliert und dargelegt.

Damit - das habe ich bereits erwähnt - im ländlich geprägten Thüringen nicht die weißen Flecken auf der Landkarte der Gleichstellung so groß bleiben, schlagen wir vor, dass ab einer Einwohnerzahl von 5.000 zukünftig ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte berufen werden können. Das ist ein guter Schritt, wodurch wir auch in den kleinen Gemeinden oder Kommunen, die sich zusammenschließen, die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten würdigen und weiter festigen. Die weißen Flecken, von denen ich bereits gesprochen habe, sollen beseitigt werden. Darum ist auch die Gültigkeit des Gleichstellungsgesetzes von uns noch einmal genauer angeschaut und mit Änderungen versehen worden. Immer - und das sage ich ausdrücklich, weil auch dieses in den Beratungen immer wieder gesagt worden ist -, wenn das Land oder die Kommune Teile der Verwaltung, einer Körperschaft oder einer anderen Einrichtung ausgliedert, werden diese zukünftig mit unserem Gesetz verpflichtet, sich an das Gleichstellungsgesetz zu halten. Gleiches gilt für juristische Personen des privaten Rechts oder von Personengesellschaften, an denen das Land oder die Thüringer Kommunen Mehrheitsbeteiligungen halten.


Ein Beispiel will ich hierzu geben. Für die Stiftung Weimarer Klassik hat bis jetzt die Weimarer Gleichstellungsbeauftragte keinen Zugang; hier muss es eine neue gesetzliche Regelung geben. Wir sind der Auffassung, wenn Land und Kommune keine direkte Zuständigkeit mehr haben oder sich dieser entledigt haben, soll die Rolle der Gleichstellungsbeauftragten vor Ort damit gestärkt werden, dass sie Zugriff hat.

Werte Damen und Herren, Gleichstellung - und jetzt bin ich wieder bei Herrn Kemmerich - wollen wir für die Familien. Das haben wir klar geregelt, indem wir die Begriffsdefinition im § 3 unter die Lupe genommen und formuliert haben, dass für die LINKEN der Begriff „Familie“ nicht an den Trauschein geknüpft ist, sondern für uns ist die Familie da, wo Vater, Mutter oder eine Lebensgemeinschaft mit Kindern oder mit pflegebedürftigen Angehörigen zusammenlebt. Für uns ist eine Familie auch da, wo die Gleichstellung der Lebenspartner, sprich Lesben und Schwule, vorhanden ist. Auch für diese Familien wollen wir Verbesserungen, wollen wir familienfreundlichere Arbeitsplätze.


(Beifall DIE LINKE)


Das ist in § 12 formuliert. Hierzu gehören Möglichkeiten wie Telearbeitsplätze, das Sabbatjahr, Arbeitszeitkonten oder Teilzeitarbeitsplätze auch in Führungsfunktionen.


Vizepräsidentin Dr. Klaubert:


Frau Abgeordnete Stange, der Abgeordnete Recknagel möchte Ihnen gern eine Frage stellen. Gestatten Sie das?


Abgeordnete Stange, DIE LINKE:


Das machen wir zum Schluss.


Vizepräsidentin Dr. Klaubert:


Zum Schluss also.


Abgeordnete Stange, DIE LINKE:


Werte Anwesende, wir haben - das ist uns auch ganz besonders wichtig - die Rechte der Frauenbeauftragten im Landesdienst mit diesem Gesetzentwurf gestärkt. Bislang - so ist es im alten Gesetz zu lesen - hing die Freistellung immer vom Belieben der Dienststellenleitung ab, ob die Frauenbeauftragte freigestellt worden ist. Wir wollen eine feste Freistellungsregelung und haben formuliert, dass ab 500 Beschäftigten eine ganze Stelle freigestellt wird und ab 200 Beschäftigten zumindest eine halbe Freistellung erfolgen soll - nachzulesen in § 19. Anstatt Frauenbeauftragte wie bisher lediglich beratend einzubeziehen, sind sie nach unserem Gesetz zwingend zu beteiligen. Das gilt bei Ausschreibungen, bei Auswahlverfahren oder bei Bewerbungsgesprächen. Werden diese Beteiligungsrechte missachtet, hat die Frauenbeauftragte ein Beanstandungsrecht. Das ist auch etwas Neues, da sind wir ganz, ganz stolz, dass wir genau diese neuen Paragrafen eingeführt haben. Wir hoffen, sie werden auch in einem Gesetz, was demnächst verabschiedet werden soll, mit eingebracht und umgesetzt, denn nur wenn es Beanstandungsrechte gibt, dann haben sie natürlich auch aufschiebende Wirkung. Das ist wichtig. Wenn eine Frauenbeauftragte sagt, hier ist etwas nicht in Ordnung, so muss dieses ganze Verfahren noch einmal wiederholt werden. Sie haben sogar nun nach unserem Gesetzentwurf die Möglichkeit, vor einem Verwaltungsgericht zu klagen.

Gerade diese Sanktionsmöglichkeiten sind ganz entscheidend für ein gutes Wirken eines Gleichstellungsgesetzes. Bislang ist es zwar in der Theorie ein Anspruch gewesen und war auch zum Teil so formuliert, aber Führungspositionen geschlechtergerecht zu besetzen war meist wirklich nur Theorie.


Wir schauen in die Landesregierung, da haben wir ein Beispiel dafür. Von den zehn Staatssekretärsposten haben wir eine Frau in der Landesregierung und der Rest, also neun, sind mit Männern besetzt. Bei den Abteilungsleitern sind über 86 Prozent und bei den Referatsleitern immerhin noch 73 Prozent in Männerhand. Hier sollten wir doch gemeinsam etwas ändern und auch da Frauen in diese Positionen bekommen.

Das Thema Frauenförderpläne ist bereits erwähnt. Auch hier haben wir uns sehr, sehr viele Gedanken gemacht. Wir sagen, wir wollen auch die Frauenförderpläne, die erstellt werden müssen, mit deutlich höherer Verbindlichkeit, mit konkreten Maßnahmen ausstatten und einer strengen Kontrolle unterziehen, einklagen. Dieses ist nachzulesen in unseren Paragrafen. Neu ist die Einführung eines Verbandsklagerechts. Das ist eine Neuerung im Vergleich zu allen gesetzlichen Grundlagen. Auch hier haben wir uns angelehnt an zum Beispiel das Gleichstellungsgesetz von Menschen mit Behinderungen, wo unbedingt das Verbandsklagerecht ein Novum ist und eingeführt werden soll. Ich denke schon, dass es wichtig ist, dass die Frauen unterstützt werden müssen. Wenn sie der Auffassung sind, sie sind nicht richtig in einer Ausschreibung bedacht worden, sie nicht allein den Mut haben, eine Konkurrentenklage einzureichen. Es ist immer gut, wenn dann ein Verband für sie diese Klärung vor Gericht vornimmt.


(Beifall DIE LINKE)


Wir haben oft über Führungspositionen von Frauen gesprochen. Das Thema Quote ist immer wieder genannt worden. Auch hier haben wir Regelungen reingeschrieben, wie wir das zukünftig verbessern wollen. Wir haben uns natürlich noch einmal dem Thema der Auftragsgabe gewidmet. Wir wissen, dass wir auch hier nicht alleinstehen. Das Land Berlin hat bereits die Auftragsvergabe auch an eine Frauenquote mit geknüpft. Wir haben uns da ein bisschen Hilfe geholt und haben in unseren Gesetzentwurf reinformuliert, immer dann, wenn in der Privatwirtschaft mehr als elf Angestellte vorhanden sind und es gibt eine Auftragsvergabe in Höhe von 25.000 € oder bei Bauvorhaben von 200.000 € soll unter anderem nachgewiesen werden, dass auch die Berücksichtigung und die Gleichstellung und Förderung von Frauen in dieser Einrichtung vorhanden ist. Schauen Sie nach Berlin. In Berlin hat dieses Gesetz und dieser Paragraf nicht dazu geführt, dass die Bautätigkeit nicht mehr vorhanden ist. Danke schön.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Vizepräsidentin Dr. Klaubert:


Nun kann Ihnen der Abgeordnete Recknagel noch die Frage stellen.


Abgeordneter Recknagel, FDP:


Danke für die Möglichkeit der Nachfrage. Sie sagten eben, mit Bezug auf § 3 - Begriffsbestimmung - hatten Sie in Absatz 3 „Familie“ definiert, und erwähnten in Ihrer Rede dazu unter anderem auch Lesben und Schwule. Nach der Definition Ihres Absatzes 3 gelten als Familie die Lebensgemeinschaften mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen. Habe ich das dann richtig verstanden, dass beispielsweise ohne Trauschein Zusammenlebende oder Lesben- oder Schwulenpaare nicht als Familie gelten? Denn wenn diese kein Kind oder keinen pflegebedürftigen Angehörigen haben, sind sie dann dementsprechend nicht Familie.


Abgeordnete Stange, DIE LINKE:


Da haben Sie nicht richtig zugehört.


(Beifall DIE LINKE)


Ich habe ausdrücklich gesagt, auch diese gehören bei uns zu dem Begriff der Familie - ausdrücklich.


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