Gesetz zur Novellierung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes und zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung 2/2

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/4925

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 5/4925

 

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich bin noch mal nach vorn gekommen, weil ich das, was Herr Kemmerich mir in seiner Rede an den Kopf geworfen hat, so nicht stehen lassen will, von wegen Demokratiefeindlichkeit und nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehend. Das weise ich an der Stelle ganz energisch zurück.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Ich will auch noch mal einen Blick in das Grundgesetz werfen, in Artikel 3, den haben Sie vielleicht nur als große Überschrift gelesen und nicht zu Ende. In Artikel 3 des Grundgesetzes in Absatz 2 steht: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“


(Beifall DIE LINKE)


Das Wort „Beseitigung bestehender Nachteile“ ist das Wort, was alle Frauen, die hier vorhin gesprochen haben, mit Inhalten belegt haben, dass Frauen in der Gesellschaft noch weitgehend benachteiligt sind.


(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Das hat doch nichts mit passivem Wahlrecht zu tun.)


(Unruhe FDP)


(Beifall DIE LINKE)


Darum steht DIE LINKE auf dem Boden des Grundgesetzes und auch zu diesen Artikeln. Danke schön.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)




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