Institutionelle Förderung von Geburtshäusern und hebammengeführten Praxen in Thüringen schnell einführen

Karola Stange

Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/160

Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/160

 

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Tribüne, ich möchte das Thema „Hebammen“ von einer anderen Seite aufrollen, denn die Bedeutung der Geburtshäuser ist von ganz vielen hier bereits erwähnt worden. Aber Geburtshäuser können nur gut arbeiten, wenn wir die Bedingungen schaffen, dass es genug Hebammen im Lande gibt. Ich will daran erinnern, werte Kolleginnen und Kollegen, dass wir in der zurückliegenden Legislatur sehr viel diesbezüglich unternommen und gemacht haben. Ich möchte an der Stelle daran erinnern, dass es einen Runden Tisch gab, der im Dezember 2015 von der Sozialministerin einberufen wurde und sich mit der Thematik „Hebammen“ befasste. Dieser hat neunmal getagt.

 

Wir haben hier im Hohen Haus, also hier am Pult oder in den Ausschüssen, ganz oft über dieses Thema gesprochen. Zu dem Thema gehört natürlich auch, dass die Vorschläge, die Anregungen, die wir vom Runden Tisch erhalten haben, auch in Thüringen in den letzten fünf Jahren umgesetzt worden sind. Ein Beispiel dafür sind 1 Million Euro, die im Landeshaushalt stehen, und von den 500.000 Euro für die institutionelle Förderung für die Geburtshäuser ist bereits geredet worden. Wir haben also in den zurückliegenden viereinhalb bzw. fünf Jahren die Anzahl der auszubildenden Hebammen und Geburtshelfer deutlich erhöht. Beispiel dafür ist, dass an der Marie-Elise-Kayser-Schule in Erfurt seit 2017 jährlich eine Klasse für die Ausbildung von Hebammen und Geburtshelfern antritt und dort die Ausbildung erhält. Wir haben auch den Modellstudiengang an der Ernst-Abbe-Hochschule auf den Weg gebracht. Das wurde vom Landesverband der Hebammen immer gefordert, dass es eine Bachelorausbildung geben soll. Das ist auf den Weg gebracht. Wir haben die Online-Plattform, die gewünscht wurde. Die ist installiert und wird mithilfe des Sozialministeriums finanziert. Es ist also eine Vielzahl geschafft.

Wir haben – und das will ich nicht unerwähnt lassen – die Verordnung über die Vergütung für Hebammen und Entbindungspflegerinnen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung verabschiedet, überarbeitet, sodass Hebammen, die vor allem Beamtinnen bei der Entbindung helfen, ein Mehr an Geld erhalten.

 

Das sind alles gute Voraussetzungen, die in einer Vorgängerlegislatur geschafft worden sind. Zu den guten Voraussetzungen gehört auch das eingestellte Geld, die 500.000 Euro. Ein Blick, liebe Kolleginnen und Kollegen, in die Plenarsitzung vom 12.12.2019 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Möller sagt uns, wie das Ministerium vorhat, weiter vorzugehen. Dass also dort eine Richtlinie in Prüfung, in Erarbeitung ist und somit die Möglichkeit gegeben wird, gut strukturiert, entsprechend den Vorgaben, die vorhanden sein müssen, dass die Geburtshäuser Geld abrufen können.

 

Aber, ich glaube – und davor sollten wir auch nicht die Augen verschließen –, es hilft nicht, vielleicht auf gerichtlichem Weg so manches einzufordern oder Druck zu machen. Das gehört auch zur Ehrlichkeit dazu. In der Antwort auf die Mündliche Anfrage des Kollegen Möller ist auch zu lesen, dass manche weiterführenden Möglichkeiten zur Begründung der Anträge seitens der Geburtshäuser nicht vorgelegt worden sind. Das ist schade. Darum sollten wir an der Stelle jetzt wirklich die Hoffnung in die schnelle Erarbeitung dieser Richtlinie legen, damit das Geld ausgereicht wird. Ich habe aus den vielen Diskussionen herausgehört: Wir haben weitere Ideen, wie perspektivisch Hebammen in Thüringen gefördert werden können. Eine Idee wäre natürlich auch, den Runden Tisch weiter am Leben zu erhalten, nicht erst neu zu berufen, sondern einfach einen Termin festzumachen, wo die Akteurinnen vor Ort sind und sich genau mit diesen Themen befassen.

In einem Punkt, Frau Meißner, bin ich nicht bei Ihnen, dem der Kreativität der bayerischen Sozialministerin. Ich habe in den zurückliegenden Wochen leider lesen müssen, dass vor allem Hebammen aus dem sogenannten grenznahen Raum von Bayern durch mehr finanzielle Mittel abgeworben werden. An der Stelle sollten wir nicht noch die Kreativität der dortigen Ministerin auf den Weg bringen.

 

(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Das können wir doch auch machen!)

 

Ansonsten, glaube ich, auch im Namen meiner Fraktion hier noch mal Dank für ihre aufopferungsvolle Arbeit an die Hebammen aussprechen zu können. Ich bin mir sehr sicher, dass eine Vielzahl der hier gewählten Abgeordneten in den nächsten fünf Jahren an diesem Thema weiterarbeitet. Danke schön.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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