Ladenöffnung unter erschwerten Vorzeichen - eine Zwischenbilanz vier Monate nach Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes

Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 5/4353

Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 5/4353

 

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kemmerich, wir und DIE LINKE sehen keine Verliererinnen bei der Regelung der zwei freien Samstage im Monat.


(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Es ist für unsere Fraktion und somit auch für mich überhaupt nicht nachvollziehbar, dass Sie uns heute schon wieder mit dem Thema „Ladenöffnungszeit“ hier strapazieren, denn im Landtag ist alles bereits dazu gesagt und auch letzte Woche im zuständigen Sozialausschuss. Richtig ist, es fehlt noch eine Verordnung - da sind wir uns einig -, die brauchen wir sehr, sehr schnell. Aber getreu dem Sprichwort „Die Wiederholung ist die Mutter der Weisheit“ will ich es gern noch mal versuchen, Ihnen von der FDP unsere Argumente nahezubringen, wie wir zur Thematik „Ladenöffnungszeitgesetz“ stehen.

Sie wissen alle selbst, wir hatten vor einigen Monaten unseren eigenen Gesetzentwurf hier eingebracht. Er hatte wirklich das Thema „Ladenöffnungszeiten“ inne. Wir wollten ordentliche Regelungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verkaufsstellen. Wir wollten, dass maximal von 6.00 bis 20.00 Uhr gearbeitet werden darf, um somit einen echten Arbeitnehmerschutz gesetzlich festzulegen. Es war nicht gewollt und ich kann mich auch nicht erinnern, dass Sie von der FDP unserem Gesetzentwurf zugestimmt haben. Wir haben auch hier an dieser Stelle bereits öfter darüber gesprochen, dass Thüringen leider ein Niedriglohnland ist. Das Geld, was in einem Monat nicht verdient wird, kann halt nicht noch zusätzlich samstags oder sonntags nach 22.00 Uhr ausgegeben werden. In der ersten Aktuellen Stunde haben wir das Thema ja gehabt, gute Arbeit, gute Löhne, und an der Stelle sollten Sie sich messen lassen, meine Kolleginnen und Kollegen von der FDP.


(Beifall DIE LINKE, SPD)


Ich habe mich auch noch einmal kundig gemacht und ich lese Ihnen einen Brief vor, der von Betriebsräten kam. Ich habe vorhin noch einmal telefoniert und sie haben darum gebeten, dass ich ihn hier zitieren darf - den Brief des Betriebsrats von REAL hier in Erfurt. Sie schreiben an die Abgeordneten: „Wir, die Betriebsräte und Beschäftigten des REAL Warenhaus hier in Erfurt können bisher in keiner Weise verstehen, dass die zwei freien Samstage laut Ladenöffnungsgesetz vom 21.12. mit Gültigkeit vom 01.01.2012 neu beraten, verhandelt oder ebenso eingeklagt werden sollen. Seit Januar 2012 wird dies nun neu beschlossene Ladenöffnungszeitengesetz in Bezug auf die daraus resultierenden zwei freien Samstage in unserem Markt konsequent umgesetzt. Ebenso können wir an der Stelle erfreulicherweise feststellen und mitteilen, dass die neue Gesetzgebung zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen hat, wenn auch nur in Teilzeit. Unsere Kolleginnen und Kollegen haben es begrüßt, dass auf Landesebene etwas für die Beschäftigten im Einzelhandel getan wurde, um Familie und Beruf in Einklang zu bringen. Da von vielen Beschäftigen im Einzelhandel die Lebenspartner die ganze Woche von Montag bis Freitag auf Montage arbeiten und ihre Familien nebst Kinder nur am Wochenende sehen, stehen wir auf dem Standpunkt, dass wir diese zwei freien Samstage zur Verfügung benötigen. An dieser Stelle wäre es noch sinnvoll, über einen zusätzlichen Samstag nachzudenken, damit wir das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf wirklich leben können.“


Die Mitarbeiterinnen vom Kaufland in Altenburg schrieben Ähnliches. Auch hieraus zitiere ich. Sie sind eigentlich sehr traurig darüber, dass der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE nicht angenommen wurde, wo zumindest die Arbeitszeiten von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr geregelt waren. Sie sagen, die zwei Samstage sind für sie ein Tropfen auf den heißen Stein und auch sie könnten sich vorstellen, sogar drei Samstage frei haben zu können, da die Arbeit im Einzelhandel sehr anstrengend ist und ein hoher Krankenstand aufgrund der hohen psychischen Belastung zu verzeichnen ist.


Ich denke, diesen zwei Briefen der Betriebsrätinnen und Betriebsräte von großen Handelseinrichtungen ist nichts hinzuzufügen. Wir warten auch auf eine Richtlinie, die Ausnahmeregelungen konkretisiert. Ansonsten hat das Thema bei der FDP keinen guten Stand, denn auch hier haben wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Seite, und das ist gut so. Danke schön.


(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


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