Novellierung des Thüringer Krankenhausgesetzes

Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/5697

Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/5697

 

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, werte Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Fraktion DIE LINKE hat einen Antrag in der Drucksache 5/5697 zum Thema „Novellierung des Thüringer Krankenhausgesetzes“ vorgelegt. In unserem Antrag fordern wir die Landesregierung auf,


1. über die Gründe, Ziele und inhaltlichen Eckpunkte und den Stand der Bearbeitung der notwendigen und geplanten Novellierung des Thüringer Krankenhausgesetzes zu berichten und


2. dem Landtag bis zum 30. April 2013 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes vorzulegen.


Damit sollen gegenüber dem bisher geltenden Gesetz konkrete Festlegungen zur Qualitätssicherung in Verbindung mit konkreten Qualitätsstandards getroffen werden. Warum tun wir das? Wir wissen, und das können Sie sicher alle nachvollziehen, keiner von Ihnen, von Bürgerinnen und Bürgern, geht gern in ein Krankenhaus, aber wenn einmal eine stationäre Behandlung notwendig ist, dann will jeder eine gute medizinische Behandlung und natürlich auch gute Aufenthaltsbedingungen in einem Krankenhaus, um so die Genesung weiter und schneller voranzubringen.


Wir wissen auch, das Thüringer Krankenhausgesetz in seiner jetzigen Fassung ist im Jahr 2003 hier im Landtag verabschiedet worden. Bereits in der letzten Legislatur sollte eine Novellierung vorgelegt werden. Dieser ursprüngliche Entwurf verschwand wieder in den Schubläden, in den Schubkästen der damaligen Regierungsfraktionen oder in dem Sozialministerium. Wir wissen auch, seit gut einem Jahr existiert ein erster Referentenentwurf aus dem Hause von Ihnen, Frau Taubert, der ist bereits in Verbänden, Vereinen besprochen worden. Die Landesärztekammer und Weitere warten auf die Einreichung dieses Gesetzentwurfs. Nun ist seit 13 Monaten unserer Meinung nach nichts wieder öffentlich davon gehört worden. An der Stelle wollen wir Sie bitten, uns darüber zu berichten, wie der jetzige Stand ist, und Sie natürlich auch noch mal auffordern, den Gesetzentwurf zur Bearbeitung vorzulegen. Danke.


(Beifall DIE LINKE)




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