Rentengerechtigkeit für Angehörige verschiedener Berufsgruppen in der DDR

Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/958 -

Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/958 -


Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, es gibt wohl wenige Themen, die in den zurückliegenden 20 Jahren hier im Landtag oder auch im Bundestag mit Recht mit so viel Emotionen diskutiert worden sind wie das Thema Rente. Die Überleitung der Alterssicherung aus der DDR in bundesdeutsches Recht war und ist mit vielen Unwegbarkeiten gespickt. Fast 4 Mio. Renten und Versorgungen sowie mehr als 7 Mio. Anwartschaften aus der Alterssicherung mussten überführt werden. Dies war für die meisten Bürgerinnen und Bürger der DDR reibungslos. Jedoch - und dies ist zu betonen - sind mit Inkraftsetzen des RÜG - also des Rentenüberleitungsgesetzes - aus dem Jahr 1991 zahlreiche Ungerechtigkeiten und Diskriminierungen verbunden, die bis heute nicht ausgeräumt worden sind.

So ist zu verzeichnen, dass rentenrechtliche Lücken, die es gab, weil es für DDR-typische Sachverhalte keine analogen äquivalenten Regelungen im bundesdeutschen Recht gab, keine Entsprechung gab und somit war auch nicht geklärt, dass gemeinsam die Suche nach Lösungen vorangetrieben wurde. Zu erwähnen bei den gerade genannten Lücken sind hier mithelfende Familienangehörige in der Landwirtschaft oder bei dem Handwerk, die Zeiten von Aspiranturen oder Sonderstudien. Nicht geklärt ist auch die Nichtüberführung von zusätzlichen Versorgungssystemen aus der DDR, vor allen Dingen aus den wissenschaftlichen, technischen, medizinischen, aber auch dem künstlerischen Bereich der Intelligenz, für Beschäftigte der Staats- und Sicherheitsapparate oder für die Beschäftigten der Reichsbahn und des mittleren medizinischen Personals. Im Rentenrecht wurden willkürliche Eingriffe in die Rentenformen unternommen und somit wurde Rentenrecht zum Strafrecht. Bis heute, sehr geehrte Damen und Herren, sind die eben angeführten Lücken und Defizite nicht geklärt. Die Fraktion DIE LINKE ist der Auffassung, dass hier eine Nichtanerkennung des gelebten Lebens vorgenommen wird, indem die Lücken nicht geschlossen werden.


(Beifall DIE LINKE)


20 Jahre nach der deutschen Einheit ist Politik also gefordert, schnellstens auf diesem Gebiet Korrekturen durchzuführen. Der Thüringer Landtag hat mit Beschluss vom 9. Mai 2008 sich bereits darauf verständigt, dass die Landesregierung im Bundesrat aktiv wird, um sich gemeinsam mit den jungen Bundesländern dafür einzusetzen, dass die erkennbaren Defizite, die in unserem Antrag formuliert worden sind, abschließend geregelt werden. Mit unserem Antrag, der heute vorliegt in der Drucksache 5/958, wollen wir eine Berichterstattung von der Landesregierung, was sie in den zurückliegenden zwei Jahren unternommen hat, um diese Lücken zu schließen. Gleichzeitig fordern wir Sie noch einmal auf, sich vor allen Dingen aktiv dafür einzusetzen, dass die Nachteile für Geschiedene in der DDR schnellstmöglich beseitigt werden. Verbal habe ich in den zurückliegenden Monaten immer gehört vonseiten der CDU, dass man hier den Änderungsbedarf sieht, aber die wirklichen Aktionen, die wirklichen Inhalte der Änderungen fehlen im Moment noch.


(Beifall DIE LINKE)


Der Verein der DDR-Geschiedenen hat letztmalig am 8. März dieses Jahres in Leipzig auf ihre Situation aufmerksam gemacht und es ist, denke ich, nicht länger hinnehmbar, dass vor allen Dingen Frauen mit weniger als 600 € im Monat Rente leben müssen und so oft weit unterhalb der Armutsgrenze liegen.


(Beifall DIE LINKE)


Sehr geehrte Damen und Herren, alle Parteien - und ich habe es bereits erwähnt - haben in den zurückliegenden Wahlkämpfen sich auf die Agenda geschrieben, für Rentengerechtigkeit und für die Angleichung der Renten Ost an West zu kämpfen. Ich denke, es wird Zeit, dies zu tun. Lassen wir keine weitere Zeit verstreichen, die heutige Rentengeneration, aber auch die zukünftige Rentengeneration wird es uns danken. Danke schön.

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