Sicher durch die Krise: Negativwirkungen der Corona-Pandemie auf Gesundheit, Familie und Demokratie reduzieren

Karola Stange

Zum Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/1937

Zum Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/1937

 

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Zuschauer am Livestream, kaum ein Thema befasst und beschäftigt die Thüringerinnen und Thüringer so wie das Thema „Beseitigung und Eindämmung der Pandemie“, so auch die Mitglieder des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Ich möchte, bevor ich so eine etwas trockene Beschlussempfehlung vortrage, Sie einfach ein Stück mitnehmen in die Arbeit des Ausschusses, damit Sie auch erfahren, wie intensiv die Abgeordneten sich dieser Thematik hingegeben haben.

 

Zuerst möchte ich schon im Namen der Abgeordneten noch mal Danke an die Landesregierung sagen, dass sie mit dem Beschluss und der Möglichkeit mit dem Sonderplenum aus der letzten Woche uns die Möglichkeit eröffnet hat, dass sich die Abgeordneten in den verschiedensten Ausschüssen mit dieser Thematik befassen, dass der Parlamentsvorbehalt sozusagen in die Verordnung eingebracht worden ist. Ich denke – und wir werden es auch in der Diskussion erfahren –, es ist eine gute und wichtige Entscheidung gewesen, damit wir als Abgeordnete hier mitreden und mitentscheiden können.

 

Der Ausschuss hat in seiner 27. Sitzung am 3. November 2020 den Antrag der CDU-Fraktion „Sicher durch die Krise: Negativwirkungen der Corona-Pandemie auf Gesundheit, Familien und Demokratie“ intensiv diskutiert. Wir haben also als federführender Ausschuss dies mitberaten; mitberatend war der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wir haben sowohl diesen Antrag beraten, aber – und das will ich an der Stelle auch noch mal formulieren – wir haben zeitgleich einen Antrag der FDP-Fraktion mit aufgerufen, Drucksache 7/2023, der sich mit einer ähnlichen Situation inhaltlich befasste, und zwar die Änderung der Pandemieverordnung.

 

Der Ausschuss hat in der Beschlussempfehlung, die Ihnen vorliegt, noch einmal formuliert, dass wir die Nummern III.1 und III.5 des Antrags gern weitergeben und dass wir möchten, dass sie in die Verordnung mitaufgenommen werden. Nummer 1 sagt: „Der Landtag spricht sich dafür aus, die Regelung von Mecklenburg-Vorpommern für betreute Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre im Kinder- und Jugendsportbetrieb anzuwenden.“

Die Nummer III.5 sagt aus: „Der Landtag befürwortet die Dokumentation mit einem Ausweis, wenn bei kinderreichen Familien zwei Haushalte mit mehr als zehn Personen aufeinandertreffen.“

 

Werte Kolleginnen und Kollegen, was hier so einfach geschrieben steht, hat, wie ich bereits erwähnte, im Ausschuss eine mehrstündige Diskussion hervorgerufen. Wir sind an der Stelle sehr dankbar, dass sowohl Ministerin Werner als auch Minister Holter inhaltlich zu sehr vielen Punkten Stellungnahmen abgegeben haben und uns inhaltlich in der Diskussion unterstützten. Recht herzlichen Dank.

 

Werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben nicht nur die Beschlussfassung auf den Weg gebracht, sondern – und das ist mir an der Stelle für die Ausschussmitglieder auch noch mal sehr wichtig – wir haben über weitere Inhalte gesprochen und ich möchte diese hier auch im Namen des Ausschusses noch einmal bekräftigen, weil es uns wichtig war, die Bühne für diese Inhalte noch mal zu ermöglichen und auch die Landesregierung zu bitten, an diesen Punkten weiterzuarbeiten oder sie in der Öffentlichkeit noch mal gemeinsam mit uns als Abgeordnete so vorzutragen, dass sie auch überall bekannt werden. Wir waren uns als Ausschussmitglieder darüber einig, dass erstens vor allen Dingen die Hebammentätigkeit, natürlich auch der Freiberufler, grundsätzlich in allen Bereichen als medizinisch notwendige Leistungen anzurechnen ist. Damit ist eine Klarstellung gekommen und die Unsicherheit aus den zurückliegenden Monaten im Bereich der Hebammen ist somit beseitigt.

 

Wichtig war uns auch, dass wir noch mal deutlich gemacht haben, dass Blutspenden unter den aktuellen Hygienevorkehrungen ausdrücklich möglich und erwünscht ist, soweit die Blutspender keine Atemwegserkrankungen oder Infektionen haben. Somit ermöglichen wir noch mal mit der Klarstellung eindeutig, dass überall das Thema „Blutspenden“ vorangetrieben werden muss, dass die Räumlichkeiten, unter anderem Schulen oder Bürgerhäuser, geöffnet werden sollten, damit es zu keiner Verknappung von Blutspenden in Thüringen kommt.

 

Wir haben als Ausschuss noch mal unterstrichen, dass natürlich auch Zahnärzte mit ihren zusätzlichen Testkapazitäten in zukünftige Teststrategien mit eingebunden werden sollen. Wir haben als Ausschuss auch darüber gesprochen, wie der Wegfall der Übernachtungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Auszubildende in Schullandheimen finanziell ausgeglichen werden könnte, sobald die Schülerinnen und Azubis in Hotels untergebracht werden können. Hier bitten wir, noch mal gemeinsam mit dem zuständigen Ausschuss und den zuständigen Ministern zu überlegen, ob man da eine finanzielle Übernahme ermöglichen könnte.

 

Wir haben uns auch – und da gucke ich gern zu Herrn Kemmerich – über das Thema „Tanzschulen“ intensiv unterhalten. Wir sind auch zu der Auffassung im Ausschuss gekommen, dass natürlich Tanzschulen analog zu den Musik-, Ballett- und Jugendkunstschulen zukünftig in eine Verordnung mit aufgenommen werden sollen. Der Auftrag ist also an das Ministerium erteilt. An der Stelle, sage ich, hätte es vielleicht Ihren Antrag nicht gebraucht, den Sie heute in das Plenum eingebracht haben.

Wir haben uns weiterhin noch mal zur Präzisierung bezüglich der Thematik des Bereichs „Lernen am anderen Ort“ verständigt. Wir sagen, dass man genau schaut, dass Einzelschulpraktika unter bestimmten Maßgaben auch durchgeführt werden müssen, wenn sie im Interesse der Schülerinnen und Schüler sind, um vielleicht sogar die Ausbildungsplatzmöglichkeiten für das kommende Ausbildungsjahr zu sichern und zu gewährleisten.

 

Weiter war den Ausschussmitgliedern sehr wichtig – und das haben wir auch in verschiedenen Diskussionen immer wieder gehört –, dass wir uns dafür ausgesprochen haben, dass Besuche von Patientinnen, die sich in einem lebensbedrohlichen Zustand befinden, aktuell nicht untersagt werden darf. Auch unter dem lokalen Pandemiegeschehen sollte man da schauen, dass es möglich ist, immer auch Krankenhäuser oder Pflegeheime zu besuchen, wenn es sich um solche lebensbedrohlichen Zustände handeln sollte.

 

Letztens – das ist mir und uns auch noch mal wichtig gewesen – haben wir uns darauf verständigt, dass die Hygieneschutzregeln nicht nur im öffentlichen Raum, sondern auch im medizinisch-ambulanten Versorgungsbereich und privaten Lebensbereich natürlich Beachtung finden.

 

Ich denke, mit meinem Bericht als Mitglied des Ausschusses habe ich Sie intensiv in die inhaltliche Beratung und Diskussion, die mehrheitlich durch Rot-Rot-Grün und die CDU so getragen worden ist, mitgenommen. Leider hat die FDP-Fraktion an der Stelle dieser Ausschuss- oder Beschlussempfehlung nicht folgen können, die AfD-Fraktion auch nicht, sodass wir, Rot-Rot-Grün und die CDU-Fraktion, gemeinsam diese Verordnung und die Änderung der Verordnung mitgetragen haben. Danke schön.

 

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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