Thüringer Gesetz für barrierefreies Wählen

Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/7014

Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/7014


Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, die zweite Lesung des Gesetzentwurfs meiner Fraktion DIE LINKE, Thüringer Gesetz für barrierefreies Wählen, steht an. Ich bin heute geneigt, meine kurze Rede mit einem Zitat aus dem Urfaust von Goethe zu beginnen, welches da lautet: „Der Worte sind genug gewechselt, lasst mich auch endlich Taten sehen.“


(Beifall DIE LINKE)


An der Stelle sage ich ausdrücklich noch einmal, in den Beratungen im Dezember hier im Hohen Hause, aber auch bei unserem Antrag vom Mai 2013, wo es um die Vorbereitung der Bundestagswahlen ging, haben wir Argumente aus den Reihen der Koalitionsfraktionen, aber auch von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gehört, die auf der einen Seite sagen, ja, es braucht mehr barrierefreie Wahllokale, aber auf der anderen Seite wurden immer wieder Themen bemüht und Argumente bemüht, die da heißen, es ist erstens finanziell nicht stemmbar, zweitens der Denkmalschutz könnte dagegen sprechen, drittens es gibt reichlich Argumente, die im Moment angebracht werden, wo barrierefreies Wählen möglich ist, entweder die Schablone oder die Briefwahl. Also wir haben unsere Argumente zum Thema barrierefreies Wählen ausgetauscht und wir als Fraktion DIE LINKE bleiben dabei, es braucht ein Mehr an barrierefreien Wahllokalen, auch im Vorfeld der vor uns stehenden Kommunal-, Europa- und Landtagswahlen.

Die Bemerkung, wir seien ja im Jahr 2013 mittlerweile bei 51 Prozent der insgesamt barrierefreien Wahllokale in Thüringen, das wäre ein guter Weg - ja, es ist ein guter Weg, es ist ein guter Stand, aber der Umkehrschluss heißt natürlich auch, 49 Prozent der Thüringer Wahllokale sind nicht barrierefrei. Wenn wir als Politik nicht auch Maßstäbe setzen, Forderungen setzen, dass hier Kommunen und Städte sich noch mehr bemühen müssen, wird der Weg zu einer hundertprozentigen Barrierefreiheit bei Wahllokalen noch sehr, sehr lange dauern. Das möchte ich nicht, das möchte meine Fraktion nicht, denn für uns ist auch die UN-Behindertenrechtskonvention ein wichtiger Punkt, der umgesetzt werden muss. Darum bitte ich noch einmal, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen, um die Weichen zu stellen für 100 Prozent barrierefreie Wahllokale.


Wenn Sie es ernst gemeint hätten, die Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, mit Ihren Argumenten, dann hätten Sie im Dezember einer Überweisung an die zuständigen Ausschüsse zugestimmt und hätten sich auch noch einmal die Argumente der Betroffenen angehört. Das wäre eine demokratische Einbeziehung von Betroffenenverbänden in die Landtagsarbeit. Das wäre gut und richtig gewesen. Sie haben es nicht gewollt, das ist sozusagen Ihr gutes Recht. Wir werden es für kurze Zeit akzeptieren. Ich denke, in einer neuen Landtagsperiode gibt es neue Möglichkeiten, auch hier noch mal Akzente zu setzen. Danke schön und ich werbe an der Stelle noch mal ausdrücklich für die Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Danke.


(Beifall DIE LINKE)

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