Thüringer Gesetz zur Änderung des Landesrechts aufgrund der bundesrechtlichen Einführung des Rechtsinstituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft

Zum Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 5/7123

Zum Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 5/7123


Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich schicke es zu Beginn meiner Ausführungen voran, meine Fraktion wird den Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit tragen und wird natürlich auch einer Überweisung zustimmen.


Warum wir das tun, werde ich gern noch einmal begründen und muss hierbei etwas in die Historie gehen, denn meine Fraktion hat bereits im Jahr 2010 schon einmal einen umfassenden Artikelgesetzentwurf zu dieser Thematik in den Landtag eingereicht. Es ging darum, dass wir die Forderung gestellt hatten, in 49 Artikeln das Thüringer Landesrecht an das Lebenspartnerschaftsrecht anzupassen. In unserem damaligen Gesetzentwurf waren Vorstellungen enthalten, auch die Rückwirkung für die Anpassung dieser Gesetzlichkeiten in Angriff zu nehmen, also Rückwirkung auf das Jahr 2003. DIE LINKE versuchte in einem Konzept, in einem gesamten Konzept das Thema Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften gesetzlich zu regeln. Leider sind diese missglückt, denn vor allem die CDU hat hier exakt gebremst und wollte nicht die gesetzlichen Bestimmungen, die es seit vielen Jahren gab, umgesetzt wissen. Ich berufe mich hierauf vor allen Dingen auf die Thüringer Verfassung, die seit 1994 in Kraft ist und wo ausdrücklich drin formuliert worden ist, dass ein Diskriminierungsverbot für unterschiedlich sexuell orientierte Bürgerinnen und Bürger formuliert worden ist. Also wir haben parlamentarisch versucht und haben es nicht erreicht. Demzufolge ist es nur gut und richtig, wenn jetzt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrem Artikelgesetz einige Punkte aufgreift.


Wir sagen aber auch als Linke, es reicht uns nicht. Meiner Meinung nach fehlt eine Vielzahl von weiteren Gesetzen und Verordnungen, die bezüglich auf die noch diskriminierenden Tatbestände untersucht werden müssen. Ich erinnere hier an eine Übergabe durch die Vertreterinnen und Vertreter des LSVD vor ca. anderthalb Jahren, wo sie uns und auch den Ministerien noch mal eine Aufzählung übergeben haben, welche Thüringer Gesetze bis heute nicht angeglichen worden sind und auch welche Verordnungen noch nicht angefasst wurden. Darum sage ich, die Überweisung an den zuständigen Ausschuss ist gut und richtig, um da noch einmal nachzuarbeiten.


Ich sage auch an der Stelle, das Thüringer Erziehungsgeld, so wie es in Ihrem Artikel mit drinsteht, haben wir in unserem damaligen 50-Artikel-Gesetzentwurf auch nicht mit aufgenommen, das war eine ganz bewusste politische Entscheidung. Diese haben wir eben auch noch mal diskutiert, weil wir davon ausgehen, dass wir kein Erziehungsgeld, Landeserziehungsgeld wollten. Das hat eine doch nicht kleine Mehrheit hier auch in dem vorhergehenden Tagesordnungspunkt dargelegt. Darum finde ich es auch etwas schwierig, dass Sie diesen Punkt hier in den Gesetzentwurf aufgenommen haben.


(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir dürfen gleichgeschlechtliche Paare nicht diskriminieren, bis es das Gesetz nicht mehr gibt.)


Frau Rothe-Beinlich, ich hätte an der Stelle es für besser empfunden, genau hier noch mal zu warten bis zum Oktober 2014, weil dann - sind wir uns einig - schaffen wir das Landeserziehungsgeld ab. Darum brauchen wir auch diesen Paragraphen nicht. Aber lassen Sie uns darüber reden.


Ich will auf noch einen Punkt eingehen, den ich in Ihrem Gesetzentwurf als nicht so sehr geglückt finde. Dabei geht es um die Rückwirkung und die Rückwirkungsbestimmungen, die Sie formuliert haben. Die sind meiner Auffassung nach etwas sehr vage formuliert. Ich würde da lieber davon ausgehen, dass wir sie genau detailliert formulieren und auf das Jahr 2001 abstellen. Damit wissen die betroffenen Personen, dass sie ab dem Jahr 2001 - also da, wo das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft getreten ist - die Möglichkeit haben, die rückwirkenden finanziellen Möglichkeiten auch in Anspruch zu nehmen.


An der Stelle will ich noch einen Halbsatz sagen zu dem Tagesordnungspunkt 8, den wir ja heute auch noch erleben werden. An der Stelle ist es gut und richtig, dass nun auch die Landesregierung endlich zu der Einsicht kommt, die Beamtenbesoldung anzugleichen; es hat viele, viele Jahre gedauert. Ich denke einmal, es ist ein weiterer kleiner Schritt in Richtung Gleichstellung, den die Landesregierung gepackt hat heute mit dem Gesetzentwurf, aber wir haben noch viele Tippelschritte zu tun, um die wirkliche Gleichstellung hier zu erreichen. Danke schön.


(Beifall DIE LINKE)


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