Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Thüringer Schulwesen

Zum Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/2879 -

Zum Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/2879 -



Frau Präsidentin, meine werten Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne sowie die im Internet, die UN-Behindertenrechtskonvention, welche wir hier im Landtag in den zurückliegenden zwei Jahren schon des Öfteren diskutiert haben, gilt auch in Deutschland. Sie fordert in Artikel 24 von den Vertragsstaaten ein, ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen zu gewährleisten. Dabei muss sichergestellt werden, dass Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund ihrer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und sie gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben - also die behinderten Menschen -, Zugang zu einem inklusiven, hochwertigen, unentgeltlichen Unterricht an den Grundschulen und weiterführenden Schulen haben müssen.


Dieses Ziel, meine sehr geehrten Damen und Herren, und dessen geplante Umsetzung hat in den zurückliegenden Monaten in Thüringen vor allem auch durch das Zutun des zuständigen Ministers und dessen Staatssekretärs zu Verunsicherungen auf der Seite der Eltern, Elternsprecher, Pädagoginnen und Pädagogen und den Fachleuten geführt. Es bildeten sich Elterninitiativen mit der Ausrichtung Pro und Kontra der Förderschulen und der Förderzentren. Wir als Fraktion DIE LINKE haben diese Situation kritisch zur Kenntnis genommen und einen Antrag, der Ihnen heute in der Drucksache 5/2657 vorliegt, zur Qualitätssicherung des Unterrichts von Schülerinnen und Schülern vorgelegt. Ich nehme sehr bewusst und auch mit Freude zur Kenntnis, dass andere Fraktionen nun endlich auch das Thema für sich erkannt haben und somit weitere Anträge vorgelegt haben. Das Thema „Inklusive Bildung und Unterricht“ wurde wie letzten Freitag durch die LIGA sowie die Parität durch Fachsymposium diskutiert. Als Ergebnis habe ich diesen Diskussionen entnehmen können, dass inklusive Beschulung einen Perspektivwandel im gemeinsamen Leben behinderter und nicht behinderter Kinder und Menschen darstellt.


Wir brauchen, werte Kolleginnen und Kollegen, eine fundierte inhaltliche Diskussion mit den Praktikerinnen und Praktikern, die langfristig die Rahmenbedingungen für die inklusive Bildung, angefangen von der Kita bis hin zu den Ausbildungsstätten und Universitäten, absteckt. Wir brauchen das fachliche Know-how, die Innovationskraft der heute schon tätigen Akteure. Wir brauchen den Erfahrungsaustausch und das Mitwirken, und dies ganz besonders von den Eltern, den Pädagogen, der Wissenschaft und der Politik. Wir brauchen aber auch dazu gut ausgebildete Pädagoginnen und Pädagogen und - und dies ist nicht zu unterschätzen - die Bereitstellung von Finanzen, um das Ziel der inklusiven Bildung zu erreichen. Inklusive Strukturen sind und dürfen kein Sparkonzept darstellen, sondern müssen eine Herausforderung auf dem höchsten Niveau sein. Der Vorsitzende der GEW Thüringen, Torsten Wolf, sagte unlängst in einer Presseerklärung - hiermit möchte ich sie zitieren -: „Inklusion ist jedoch mehr als zusätzliche Förderangebote in einem ansonsten separierten Schulalltag. Inklusion ist ein ganzheitlicher Prozess, der nicht nur die Schule betrifft. Aber gerade dort müssen die Voraussetzungen für einen Perspektivwechsel geschaffen werden.“ Dem, so denke ich, ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.

Nutzen wir, werte Abgeordnete, hier die Auseinandersetzung mit dem Thema inklusive Bildung als Chance für die Entwicklung auch der gesamten Gesellschaft, denn nicht Ausgrenzung und Separation darf das Ziel sein, sondern selbstbestimmte gesellschaftliche Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen. Danke schön.


(Beifall DIE LINKE)


Dateien