UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen wirksam und zeitnah in Thüringen umsetzen

Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/184 -

Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/184 -

Herr Präsident, sehr geehrte Ministerin Taubert, ich war jetzt so beeindruckt von Ihrem Bericht, dass ich sage: Danke dafür. Bei einem können Sie sich sicher sein, wir nehmen Sie beim Wort, dass genau das, was Sie hier vorgelegt haben, so in den kommenden Monaten oder Jahren umgesetzt wird. Wir werden Sie auch kritisch begleiten, natürlich auch mit Inhalten. Denn vor wenigen Tagen, werte Kolleginnen und Kollegen, fand hier in dem Hohen Haus - und alle Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen konnten teilnehmen - eine erste Beratung mit dem Außerparlamentarischen Bündnis für Gleichstellung statt, wo genau die Verbände und Vereine, die hier mit anwesend waren, auf die Tagesordnung geschrieben haben, welche Anforderungen sie an zukünftige Landespolitik stellen. Sie haben also am 3. Dezember uns in einer langen Tagesordnung und Beratung Fragen gestellt, die genauso lauten wie: Wird die Landesregierung die UN-Konvention umsetzen? In welcher Art und Weise wird es eine Novelle des Gleichstellungsgesetzes für Menschen mit Behinderungen geben? Wie wird die Stärkung der Rechte des Landesbehindertenbeauftragten vorangetrieben? Auch war die Frage immer wieder im Raum: Wie werden die Nachteilsausgleiche und ein nationaler Aktionsplan hier in Thüringen in Angriff genommen und mit Leben erfüllt? Aus diesem Grunde hat meine Fraktion den Antrag, den Sie jetzt vorliegen haben, auf den Weg gebracht, wo genau diese Forderung der Verbände des außerparlamentarischen Bündnisses mit aufgeführt worden sind, um - ich gebe es zu - natürlich auch zu wissen, wo die Landesregierung hin will, wo sie ihre Prioritäten setzt in der Behindertenpolitik in den kommenden fünf Jahren.

Sie haben den Bericht gegeben, Frau Taubert. Nun könnte ich sagen, alles gut und schön, aber ich denke schon, dass wir diesen Bericht auch in einem Ausschuss diskutieren sollten, denn es gibt schon einige Unterschiede, in denen die Landesregierung in den letzten Jahren Behindertenpolitik gesehen hat oder auch zukünftig sehen wird. Ich denke, wir haben da noch Baustellen zu klären. Das wäre zum Beispiel das Anliegen das Budget für Arbeit für Menschen mit Behinderungen. Da bin ich bei der Thematik Assistenz, von der habe ich hier leider nichts gehört. Da bin ich aber auch noch mal bei der Thematik Inklusion, Förderschulen etc. Ich denke, wir haben viel zu tun, um die UN-Konvention wirklich in Thüringen mit Leben zu erfüllen und umzusetzen.

Die Kolleginnen und Kollegen, die in den letzten Jahren hier in diesem Landtag gesessen haben, wissen, dass vor allen Dingen immer die Thematik im Vordergrund stand: Wie wird denn die UN-Konvention ins Deutsche übersetzt? Auf welche Themen und Inhalte legen wir einen Schwerpunkt? Und - da haben wir uns lange gestritten über das Wort "Inklusion". Auch hier hoffe ich, dass die neue Landesregierung, allen voran auch die neue Sozialministerin, das Wort "Inklusion" in dem wahrsten Sinne des Wortes auch mit in ihr Arbeitsprogramm aufnimmt und dies natürlich auch in die Programme mit umsetzt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Antrag ist dreigegliedert, einmal der Bericht, einmal die Aufforderung, im Bundesrat vor allen Dingen auch immer den Finger in die Wunde zu legen, wenn es darum geht, den nationalen Aktionsplan mit Leben zu erfüllen. Ich habe gehört, es wird einen nationalen Aktionsplan geben. Die Thüringer Landesregierung hat im Bundesrat diesem zugestimmt. Ich habe in einer Anfrage, die mir heute zugegangen ist, auch lesen können, dass das zuständige Ministerium genau dazu eine Konzeption vorlegen möchte. Ich möchte auch, dass wir diese Konzeption seitens der Bundesregierung hier in dem Landtag zum Anlass nehmen und darüber reden, in welcher Art und Weise wir diese umsetzen können in Landespolitik.

In einem Punkt, der in der Anfrage mit angesprochen wurde, kann ich nicht mitgehen, wo Sie schildern, dass wir erst gemeinsam abwarten sollten, inwieweit das Konzept der Bundesregierung und der nationale Aktionsplan auf den Weg gebracht werden, bevor wir hier in Thüringen einen Aktionsplan starten. Ich denke, ein Aktionsplan in Thüringen für die Rechte der Menschen mit Behinderungen kann unabhängig von dem, was im Bund passiert, auf den Weg gebracht werden. Ich möchte darum auch noch einmal eindeutig bitten, genau diese Thematik mit im Ausschuss zu bereden, denn wir haben durch die Föderalismuskommission jede Menge Inhalte bekommen, die wir selbstständig im Lande regeln können. Ich denke da wirklich nur an das Thema Bildungspolitik.

Sie haben uns gerade geschildert, dass ein eigenständiger neuer Behindertenbericht gebracht werden soll. Das ist gut und richtig. Gut wäre es natürlich, wenn Sie so, wie wir im Antrag formuliert haben, er am 5. Mai 2011 bereits vorgelegt werden könnte, denn ich glaube auch, so ein Bericht ist eine Grundlage für die Umsetzung der UN-Konvention hier in Thüringen und da sollten wir uns nicht jahrelang Zeit lassen.

Mit der Antwort, warum es in den zurückliegenden Jahren keinen weiteren Bericht gegeben hat, dass es immer ausführliche Diskussionen mit den Behindertenverbänden im Behindertenbeirat und Ähnlichem gegeben hat, sage ich nur, gut, Diskussion ist die eine Sache, aber ein Bericht ist weiß Gott etwas anderes.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Hier sollten wir wirklich darauf achten, dass der Bericht spätestens am 5. Mai 2011 dem Plenum und den Abgeordneten vorgelegt wird.

Ich denke schon - und davon gehe ich einfach aus -, dass so ein Bericht natürlich auch durch die Interessenvertretungen mit begleitet wird. Er kann nicht vom grünen Tisch aus geschrieben werden, sondern er braucht die Einbeziehung der Vereine und Verbände hier in Thüringen. Natürlich, werte Abgeordnete, werte Ministerin, haben wir in dem Koalitionsvertrag gelesen, für was Sie sich entschieden haben. Dass Sie z.B. Nachteilsausgleiche in Form des Blindengeldes oder in Form eines Gehörlosengeldes auf den Weg bringen wollen. Das ist für die Betroffenen sicher gut und richtig, aber es kann nicht alles sein. Denn wer wirkliche Integration möchte, wirkliche Einbeziehung in das gesellschaftliche Leben, der braucht natürlich auch einen Nachteilsausgleich für alle Menschen mit Behinderungen und daran haben auch wir hier in Thüringen noch zu arbeiten.

Ich denke auch, werte Abgeordnete, dass wir unbedingt eine Novelle des Thüringer Gleichstellungsgesetzes für Menschen mit Behinderungen brauchen. In den zurückliegenden Jahren sind die Rechte und auch ein Stück die Pflichten des Landesbehindertenbeauftragten immer wieder, so wie sie im Gesetz formuliert worden sind, infrage gestellt worden. An der Stelle können Sie sich auf uns als Opposition verlassen, haben wir bereits genaue Änderungsvorschläge und genaue Vorstellungen, wie man einen Behindertenbeauftragten mit besseren Rechten und Pflichten, auch gegenüber den Ministerien ausstatten kann. Diese sind auch seit vielen Jahren abgesprochen mit Behindertenvereinen und -verbänden. In dem Sinne sage ich Ihnen auch: Wir werden sie kritisch begleiten, die Vorschläge vorlegen und ich möchte im Namen meiner Fraktion diesen Antrag an den Sozialausschuss, aber auch an den Gleichstellungsausschuss überweisen, da Behindertenpolitik, wie wir wissen, eine gesellschaftliche Querschnittsaufgabe ist und da gehört es hin. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

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