Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes – Abschaffung des Amtes der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Karola Stange

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2052

Zum Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2052

 

Werter Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich hatten wir uns vorgenommen, diesen Gesetzentwurf gar nicht so hoch zu hängen.

 

Vizepräsident Bergner:

 

Entschuldigung, Frau Kollegin. Bitte etwas Ruhe im Saal. Das ist wirklich sehr schwierig hier.

 

Abgeordnete Stange, DIE LINKE:

 

Danke schön.

 

Eigentlich hatten wir uns als rot-rot-grüne Koalitionsfraktionen vorgenommen, diesen Gesetzentwurf nicht so hoch zu hängen, ihm nicht so viel Bedeutung zu geben, denn er ist frauenfeindlich und demokratiefeindlich.

 

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Ich sage das ganz bewusst und mit Stolz: Ich gehöre zu den Frauen, die immerhin 51 Prozent der Thüringerinnen ausmachen. Wir haben 51 Prozent weibliche Bürgerinnen, die hier vertreten werden wollen. Das machen wir ganz gut, glaube ich, seit vielen Jahren.

Frau Herold, wer im Glashaus sitzt, sollte nicht selbst mit Steinen werfen, wie Sie das gerade auf die CDU gemacht haben. Ich habe noch mal meine mathematischen Kenntnisse bemüht und bei Ihnen sind es, glaube ich, auch nur drei Frauen. So weit her ist es bei Ihnen jetzt auch nicht mit Ihrem Durchsetzungsvermögen, was Sie als AfD-Fraktionsfrauen auf den Weg gebracht haben. Schämen Sie sich!

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Ich will an der Stelle noch mal ein Stückchen zurückgehen. Wir als Linke-Fraktion waren vor 20 Jahren immer diejenigen, die gefordert haben, dass Thüringen endlich zu einem Gleichstellungsgesetz kommen muss. Thüringen war eins der letzten Bundesländer im Vergleich zu den anderen Ländern, die da hingekommen sind. Heute sage ich mit Recht und Stolz, wir haben ein sehr gutes Gleichstellungsgesetz, wonach auch gute Frauenbeauftragte wirken. Da können Sie die Augen niederschlagen, denn Sie wollen den Menschen, die als Gleichstellungsbeauftragte unterwegs sind in den kreisfreien Städten, in den Landkreisen, einfach ihre gute Arbeit mit den verbalen Äußerungen hier an diesem Pult die Ehre abschneiden. Sie mühen sich seit vielen Jahren darum, dass das Thema „Häusliche Gewalt“ in den Mittelpunkt der Diskussion sowohl in den Kommunen als auch in den Landtag rückt. Die Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragten mühen sich darum, dass die Frauenhäuser in den Landkreisen und kreisfreien Städten gut finanziert werden – und da haben wir noch viel zu tun. Ich erinnere an der Stelle nur an die Umsetzung der Istanbul-Konvention. Die bemühen sich gemeinsam mit den Abgeordneten in den jeweiligen Gremien darum, dass das Thema auch B4 – Ihr Lieblingsthema – „Gewalt an Männern“ mal wieder in den Mittelpunkt geschoben wird.

 

(Zwischenruf aus dem Hause: A4!)

 

A4 – na ja, an der B4, auf der A4, klar.

Sie bemühen sich darum, dass das Thema „Anonyme Geburt“ weiter in den Mittelpunkt, in die Gesellschaft gerückt wird. Sie bemühen sich darum – und das ist ein politisches Signal –, nicht nur bemühen, sondern wir kämpfen darum, dass endlich die §§ 218, 219 und 219a abgeschafft werden,

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

damit Frau so leben kann, wie sie möchte, und nicht unter ein Diktat geschoben wird und ihr Kind vielleicht austragen muss, weil nicht genug Ärztinnen oder Ärzte in den Landkreisen oder in dem Kreis vorhanden sind, die diese Abbrechung noch vornehmen. Da haben wir genug zu tun.

 

(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Mord!)

 

Wir sagen auch – Frau Herold, an der Stelle will ich das noch mal sagen –, das Privileg der Mutterschaft: Eigentlich haben Sie damit die Frauen diskriminiert, die gar keine Kinder bekommen können. Das ist doch wohl das Allerletzte, was Sie hier von diesem Pult aus geäußert haben.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

Ich sage es noch mal für unsere Fraktion, für Rot-Rot-Grün und ich glaube, die CDU und auch die FDP haben das so geäußert: Dieser Gesetzentwurf ist nur abzulehnen. Ich bin glücklich, dass wir eine engagierte Gleichstellungsbeauftragte bei der Landesregierung haben. Ich bin sehr glücklich darüber und auch froh, dass wir mit der Verabschiedung des Landeshaushalts 2021 noch mehr Personal für die Umsetzung der vielen Themen, die sie zu arbeiten hat, ihr auch zugestanden haben, damit sie weiterhin für Frauen und auch für Männer Gleichstellungsthemen im Lande Thüringen bearbeiten kann. Ich hoffe, dass wir in einer weiteren, neuen Legislatur von solchen widerlichen Gesetzentwürfen verschont bleiben.

 

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das wird wohl nichts werden!)

 

Ich sage an der Stelle: Täglich grüßt das Murmeltier! So ähnlich hatten Sie bereits in der letzten Legislatur schon Anträge gestellt zur Abschaffung der Gleichstellungsbeauftragten. Ich bin froh, dass wir eine gute, breite parlamentarische Mehrheit hier in dem Haus haben, die das nicht so sieht. Danke schön.

 

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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