CDU-Familienbild blockiert Gleichstellung von Lebenspartnerschaften in Thüringen
Vor dem Hintergrund des morgigen 20-jährigen Bestehens der Aids-Hilfe in Thüringen kritisiert Karola Stange, gleichstellungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, die fortbestehende Diskriminierung von Lesben und Schwulen bzw. gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften nicht nur in rechtlicher Hinsicht sondern auch im Alltag in Thüringen.
„Die CDU-SPD Landesregierung muss vor allem mit Blick auf das in der Verfassung verankerte Diskriminierungsverbot wegen sexueller Orientierung alles tun, um rechtliche und tatsächliche Diskriminierung im Alltagsleben in Thüringen zu beseitigen und zu verhindern“, fordert die Abgeordnete und verweist auf die aktuelle Antwort des Innenministeriums auf ihre Anfrage zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften und auf die in Thüringen immer noch fehlende Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im Beamtenrecht und bei der Adoption sowie auch das „Blutspendeverbot“ für bi- und homosexuelle Männer.
„Statt im Beamtenrecht etwas zu unternehmen, verschleppt die schwarz-rosa Landesregierung die Weiterbearbeitung der Normenkontrollklage der LINKEN, die seit Sommer 2009 beim Thüringer Verfassungsgerichtshof anhängig ist“, moniert Stange. Fragen der Adoption und der Blutspende seien zwar auch Angelegenheiten des Bundes, „aber ausgehend von den Verpflichtungen aus der Thüringer Verfassung muss die Landesregierung auch im Bundesrat aktiv werden. Gerade der im Blutspendeverbot zum Ausdruck kommende diskriminierende Generalverdacht muss aus der Welt geschafft werden, daher müssen und können unter Zuhilfeahme des heutigen hohen medizintechnischen Standards andere Wege gefunden werden, um das Risiko der Übertragung von HIV und anderen Infektionen durch Blutspende zu minimieren“, fordert die LINKE-Gleichstellungspolitikern.
„Besonders befremdet“ zeigt sich Stange, „dass das Thüringer Innenministerium zur Begründung der Ablehnung einer Öffnung der Ehe das stramm-konservative Familienbild der CDU bemüht. Solche gesellschaftlichen Konstrukte’ wie die Ehe unterliegen, selbst wenn sie rechtlich fixiert sind, auch immer gesellschaftlichen Veränderungsprozessen.“ Also könne der Verfassungsgesetzgeber die Ehe so definieren, dass gleichgeschlechtliche Paare auch die Ehe eingehen können. Das habe das Bundesverfassungsgericht auch mit seinem Urteil zum Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes deutlich gemacht. „In anderen Staaten wie den Niederlanden, Spanien, Belgien und Island dürfen Lebenspartner auch heiraten. Hier sollte Deutschland nachziehen“, so die gleichstellungspolitische Sprecherin der LINKEN abschließend.