Ehrenamt erfährt Stärkung
Anlässlich des heute beschlossenen Gesetzes zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements in Thüringen äußert sich Karola Stange, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und sozialpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, wie folgt:
„Heute erfährt das Ehrenamt in Thüringen eine Stärkung. Nachdem Die Linke mit ihren Koalitionspartnern nach langwierigen Debatten im Landtag endlich die Aufnahme des Ehrenamtes in die Thüringer Verfassung erzielen konnte, folgt jetzt mit einem Ehrenamtsgesetz für Thüringen ein nächster wichtiger Schritt, der ehrenamtlich engagierten Akteurinnen und Akteure in Thüringen den Rücken stärkt. Dennoch ist klar, dass mit dem vorliegenden Gesetz nur ein Schritt gegangen wird, es braucht noch weit mehr, um das neue Verfassungsziel Ehrenamt umzusetzen.“
„Fest steht auch, dass der ursprünglich eingebrachte Gesetzentwurf der CDU-Fraktion äußert überarbeitungswürdig war. Nach einer umfangreichen Anhörung im Ausschuss sind viele offene und kritische Passagen des Gesetzes nochmals angepasst worden. So wurde die Gefahr der Förderdoppelstrukturen aufgelöst, die Umwandlung des Bürgerbeauftragten in einen Ehrenamtsbeauftragten nicht mehr angestrebt, die Förderung des Engagements von Menschen mit Behinderung eingefügt, Freiwilligenagenturen berücksichtigt, gewerkschaftliches Engagement aufgenommen und vieles mehr. Wichtig ist, dass das angestrebte 15 Millionen Euro schwere Landesprogramm zur Stärkung des Ehrenamtes die Vielfalt und Vielzahl des ehrenamtlichen Engagements fördert und berücksichtigt. Das Geld darf nicht nur prominenten und gut sichtbarem ehrenamtlichen Engagement zugutekommen,“ stellt Stange klar.