Frauenquote in Vorständen und Führungsetagen verfassungskonform

Eine im Auftrag der Justizministerkonferenz durchgeführte Untersuchung ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die gesetzliche Regelung eine Frauenquote verfassungsrechtlich zulässig wäre. „Wenn der faktischen Diskriminierung von Frauen mittels eines Gesetzes begegnet werden kann, ist dies laut Art. 3, Abs. 2 Grundgesetz zulässig“, stellt Karola Stange, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag fest. „Bei einer weitgehend frauenfreien Wirtschaftselite muss man von Diskriminierung sprechen, die gesellschaftlich so nicht länger akzeptiert werden kann.“

DIE LINKE fordert seit langem, mehr Frauen in die Aufsichtsräte, Vorstände und Führungspositionen sowohl der Wirtschaft als auch der Politik zu berufen. „Es ist kein Geheimnis, dass uns auch eine 10-Prozent Frauen-Quote bei den Staatssekretärsposten und ein Anteil von 13,79 Prozent bei den Abteilungsleiterposten im Landesdienst nicht gefällt“, stellt Karola Stange fest. „ Hier muss die Landesregierung ihre Hausaufgaben ebenso machen wie bei den Gesetzesvorhaben.“

DIE LINKE erwarte einen Impuls von der Justizministerkonferenz für eine gesetzliche Regelung. Hier reiche es nicht, wenn ein solches Gesetz von den SPD-Ministerinnen und -Ministern in Thüringen befürwortet wird. Hier sei die ganze Landesregierung gefragt. „ Wer sich nicht mit der starken Unterrepräsentanz von Frauen in zentralen gesellschaftlichen Macht- und Entscheidungsstrukturen abfinden will, kommt um ein Gesetz nicht herum“, sagt Karola Stange. „Wer sich davor drückt, schützt nur die derzeitigen Machteliten: und das sind nun mal die Männer.“