Gehörlosengeld soll in Novelle des Gleichstellungsgesetzes aufgenommen werden

Die Forderungen nach einem Nachteilsausgleich, die auf der heutigen Demonstration des Thüringer Gehörlosenverbandes vor dem Landtag in Erfurt erneuert wurden, finden die volle Unterstützung der Linksfraktion, für die Karola Stange, behindertenpolitische Sprecherin, vor den Versammelten gesprochen hatte.

Die Abgeordnete verweist darauf, dass die LINKE eine Novelle des Thüringer Gleichstellungsgesetzes in den Thüringer Landtag einreichen wird. „Darin werden wir ein Gehörlosengeld als behindertenbedingten Nachteilsausgleich festschreiben sowie auch ein erhöhtes Blindengeld“, sagt Frau Stange. Sie betont die berechtigten Forderungen der Betroffenen sowie die Notwendigkeit der Solidarität auch mit anderen Behinderten-Gruppen in Thüringen, die „sich nicht auseinander dividieren lassen dürfen“.

Die behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weist darauf hin, dass die jetzige Thüringer Verfahrensweise der Bezahlung von Dolmetscherleistungen für Gehörlose nur ein erster Schritt für eine wirkliche Gleichstellung auch im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention sein kann. „Wir brauchen in Thüringen ein flächendeckendes Netz an Gebärden-Dolmetscherleistungen“, fordert Stange. „Nicht vorhersehbare Ereignisse, wie z.B. ein Aufenthalt im Krankenhaus oder dringend notwendige Gespräche mit Behörden – so bei plötzlichen Todesfällen – müssen durch Gebärdensprachdolmetscher abgesichert werden.“