Nachteilsausgleich für gehörlose Menschen unverzichtbar

Anlässlich Welttages der Gehörlosen am Sonntag, den 26. September, bekräftigt die behindertenpolitische Sprecherin, Karola Stange, die Forderung der Linksfraktion im Thüringer Landtag nach einem Nachteilsausgleich für die gehörlosen Bürgerinnen und Bürger in Thüringen.

"Die etwa 1.700 Menschen im Freistaat, die als gehörlos (im Sinne des § 145 SGB IX) gelten, brauchen zur Bewältigung ihres täglichen und vor allem auch gesellschaftlichen Lebens eine verlässliche Form des Nachteilsausgleichs", betont die Abgeordnete und verweist auf die vor wenigen Wochen vor dem Landtag dazu stattgefundene Demonstration des Thüringer Landesverbandes der Gehörlosen e.V. Nach dessen Angaben verfügen die meisten gehörlosen Menschen in Thüringen über einfache Berufsabschlüsse oder müssten Hilfsarbeitertätigkeiten ausführen, daher hätten sie entweder eine sehr geringe Rente oder ein sehr geringes Einkommen.

"Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist", so Frau Stange weiter, "für gehörlose Menschen keine Selbstverständlichkeit. Sie können nicht mal eben ins Kino gehen oder ins Theater. Selbst die Beteiligung an politischen Veranstaltungen oder der Besuch im Landtag sind an eine gebärdensprachliche Übersetzung gebunden."

Gehörlose Menschen benötigten auch Gebärdendolmetscher, um für ihre Kinder mit Kitas und Schulen zu sprechen sowie bei privaten Rechtsstreitigkeiten, bei Trauungen, bis hin zu Trauerfeiern. "Dieser Bereich der Absicherung des Nachteilsausgleichs ist im Moment noch nicht geklärt", sagt die Behindertenpolitikerin und fordert "umgehend feste, handhabbare Regularien, um Thüringer Gehörlosen den laut UN-Konvention zustehenden barrierefreien Zugang zu allen öffentlichen Bereichen zu gewährleisten".