Ohrfeige für Geschlechterdiskriminierung

„Das ist ein überfälliges Urteil. Endlich wurde durch höchstrichterlichen Entscheid der Benachteiligung von Frauen auf vielen Feldern des Versicherungsrechts ein Riegel vorgeschoben“, schätzt Karola Stange den Entscheid des Europäischen Gerichtshofes ein. Die Sprecherin für Gleichstellungspolitik der Linksfraktion im Thüringer Landtag begrüßt das Urteil aus Luxemburg als „Durchbruch für die Unisex-Tarife“.

„Das ist eine schallende Ohrfeige für die bisherige Praxis vor allem im Bereich der privaten Lebens-, Renten- und Krankenversicherungen, nach der Frauen durch Prämienhöhe und gewährten Leistungen häufigen Diskriminierungen ausgesetzt waren. Männer und Frauen gleichen Alters und identischen Berufsprofils haben oft gewaltige Unterschiede bei den zu zahlenden Beiträgen: „Da haben Frauen nicht selten ein Mehr im zweistelligen Prozentbereich zu leisten“, so Stange weiter. Auch der bisher über die Benachteiligung von weiblichen Versicherungsnehmern hinwegschauenden Politik sei nun „ein juristischer Denkzettel verpasst worden“, sagt die Linksfraktionärin.

Das Gericht hatte festgestellt, dass geschlechtsspezifische Versicherungstarife unvereinbar seien mit der europarechtlichen Vorgabe der „Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen“. Demnach haben die Nationalstaaten zu gewährleisten, dass Versicherungsanbieter Frauen keine Benachteiligungen in Form von höheren Prämien aufbürden. Dies muss bis Dezember 2012 europaweit sichergestellt werden. „Bei aller Freude über ein weiteres Stück Geschlechtergerechtigkeit bleibt eines jedoch zu befürchten: Die Versicherungsunternehmen könnten die EuGH-Rechtssprechung gebrauchen, um für alle Versicherten eine Prämienerhöhung herbeizuführen. Dem gilt es, sich auf allen Ebenen entgegen zu stellen“, meint die Landespolitikerin abschließend.