Rechte von Gleichstellungsbeauftragten sichern und stärken

Karola Stange

Nach Medienberichten hat die Erfurter Stadtverwaltung versucht, die Gleichstellungsbeauftragte der Thüringer Landeshauptstadt daran zu hindern, die Nachfrage einer Tageszeitung hinsichtlich Ermittlungen über Vorwürfe sexueller Übergriffe zu beantworten. Zu den Versuchen der Stadtverwaltung, damit Transparenz durch Berichterstattung zu unterbinden, äußert sich Karola Stange, stellvertretende Vorsitzende und gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Landtag, empört:

 

„Ich finde es unerhört, dass eine Gleichstellungsbeauftragte daran gehindert wird, Transparenz und Gleichberechtigung herzustellen. Dies kann nicht im Sinne des Thüringer Gleichstellungsgesetzes sein.“

Sogar mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen sei gedroht worden. Dabei definiere Paragraf 23 Absatz 2 des Thüringer Gleichstellungsgesetzes deutlich, dass auch die Öffentlichkeitsarbeit „im Rahmen ihres dienstlichen Auftrages“ eine Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist, führt Stange mit Blick auf die Medienberichterstattung weiter aus.

Die Abgeordnete verweist auf den Thüringer Gleichstellungsbericht, der unter anderem fehlende Akzeptanz und Anerkennung von Gleichstellungsbeauftragen feststellt: „Der aktuelle Gleichstellungsbericht hat deutlich gemacht, dass das Amt als Gleichstellungsbeauftragte eine große Herausforderung ist. Es wurden fehlende Wertschätzung und mangelnde Beteiligung der Beauftragten sowie geringe finanzielle sowie personelle Ausstattung beschrieben. Der aktuelle Fall aus Erfurt unterstützt den Nachbesserungsbedarf des Thüringer Gleichstellungsgesetzes, um die Rechte und Aufgaben von Gleichstellungsbeauftragten in Behörden und öffentlichen Einrichtungen zu stärken und besser zu schützen“, so Stange.