Sanktionsverschärfung im Bürgergeld muss sofort rückgängig gemacht werden!
Anlässlich der im März in Kraft getretenen Änderungen der Sanktionsregelungen für das Bürgergeld im Sozialgesetzbuch II äußert sich Karola Stange, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und sozialpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag erbost:
„Am 28. März hat die Ampelkoalition im Bund erneut an der falschen Stelle neue Regelungen in Kraft treten lassen. Im SGB II Paragraf 31 „Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen“ ist eine deutliche Verschärfung der Sanktionen bei „Verweigerung einer zumutbaren Arbeit“ eingefügt worden. Damit schlägt die Ampel erneut einen falschen Weg ein, der fatale Folgen für die Betroffenen hat. Denn so entfällt ein Leistungsanspruch in Höhe des Regelbedarfes, sollte eine zumutbare Arbeit verweigert werden. Diese Sanktionsverschärfung im Bürgergeld muss sofort rückgängig gemacht werden.“
„Mit dieser neuen Regelung sind im Bürgergeld Sanktionen in Höhe von 100 Prozent möglich. Das ist absolut verwerflich und läuft entgegen der Urteile des Bundesverfassungsgerichtes! Statt ständig einer überschaubaren Personengruppe mit Sanktionen zu drohen, sollten diese Praktik verdient Teil der unrühmlichen Hartz-IV-Vergangenheit sein und bleiben“, unterstreicht die Abgeordnete abschließend.