Sonderweg für Lebenspartnerschaften hätte nie eingeschlagen werden dürfen

Karola Stange, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, unterstreicht mit Blick auf den heutigen Beschluss, auch in Thüringen die Standesämter für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften zu öffnen: „Der neunjährige Thüringer Sonderweg hätte nie eingeschlagen werden dürfen. Seit Anfang an steht ein Diskriminierungsverbot wegen der sexuellen Orientierung in der Thüringer Landesverfassung. Es wurde insbesondere von der CDU- Mehrheit im Landtag die ganze Zeit sehenden Auges missachtet.“

Ausgehend auch von diesem verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbot habe die PDS- bzw. LINKE-Fraktion schon seit 2001 gegen den Thüringer Sonderweg und für die Öffnung der Standesämter gekämpft und auch Unterstützung vom Thüringer Verband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten bekommen. „Doch die Öffnung der Standesämter für Lebenspartnerschaften ist nur ein Punkt der noch ausstehenden Gleichstellung von Lesben, Schwulen und Transsexuellen in Thüringen. Vom Gesetzentwurf der LINKEN zur Anpassung des Landesrechts mit 50 Änderungspunkten sind 49 noch offen. Die Arbeit muss weitergehen“, erklärt Frau Stange. In diesem Zusammenhang verweist die LINKE-Gleichstellungspolitikerin auf die Normenkontrolle der Landtagsfraktion vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften bei Beihilfe und anderem im Beamtenrecht. „Wir hoffen angesichts des klaren Diskriminierungsverbots in der Verfassung auf einen Erfolg in Weimar. Zumal im Bundesrecht nun ganz aktuell diese Gleichstellung vollzogen wurde.“