Standesämter so schnell wie möglich für Lebenspartnerschaften öffnen

"Angesichts des Diskriminierungsverbots in der Thüringer Landesverfassung ist es nicht nachvollziehbar, warum die Landesregierung den gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften noch bis zum 1. Januar 2011 die Eintragung auf den Standesämtern verweigern will", so Karola Stange, gleichstellungspolitische Sprecherin der Linksfraktion. Thüringen müsse endlich Vorreiter in Sachen Gleichstellung von Lesben und Schwulen werden, statt der Entwicklung in Deutschland und Europa hinterherzuhinken.

In der heutigen Plenardebatte zu einem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE, mit dem die Zuständigkeit der Standesämter für Lebenspartnerschaften auch in Thüringen umgesetzt werden soll, hatten CDU und SPD zwar den Reformbedarf anerkannt, aber auf weitere Übergangsregelungen gedrängt.

"Solche Übergangsregelungen widersprechen dem Diskriminierungsverbot. Die Verweigerung der Standesämter ist eine verfassungswidrige Benachteiligung, die schnellstens beendet werden muss", sagt Ralf Hauboldt, justizpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Thüringer Landtag. Er warnt davor, dann über die Kostenregelung eine erneute Diskriminierung einzubauen, indem für die Eintragung der Partnerschaften höhere Gebühren verlangt werden als für Eheschließungen. Diese und andere Probleme sollen in einer Anhörung im Gleichstellungsausschuss geklärt werden.

Abschließend verweisen die beiden Abgeordneten darauf, dass der jetzt eingebrachte LINKE-Gesetzentwurf zur Zuständigkeit der Standesämter Bestandteil eines 50 Artikel umfassenden Gesetzentwurfs der Fraktion zur Anpassung des Thüringer Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes war, der im Frühjahr 2009 von der Mehrheit des Landtags abgelehnt wurde. Die Ankündigung des Innenministers, den Thüringer Sonderweg zu beenden, könnte mit dem jetzt vorgelegten Gesetz umgehend und noch in diesem Jahr Wirklichkeit werden, unterstreichen die beiden Abgeordneten.