Thüringer Behinderten-Gleichstellungsgesetz muss novelliert werden

Die anlässlich des heutigen europäischen Aktionstages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen erhobenen Forderungen zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen in Thüringen werden von der gleichstellungspolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Karola Stange, ausdrücklich unterstützt.

Am Rande einer Spontandemonstration heute Mittag vor dem Landtag in Erfurt, an der vor allem Rollstuhlfahrer aus dem neu gegründeten Selbsthilfeverein Aktiv-Leben-Konzept teilgenommen haben, verweist die Abgeordnete auf die notwendige Novellierung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes und erinnert an die langjährige Forderung der Linksfraktion nach einem "Gleichstellungscheck" für alle rechtlichen Regelungen in Thüringen.

"Das Thüringer Gleichstellungsgesetz bleibt hinter anderen Gesetzen in Deutschland zurück, es enthält keine Nachteilsausgleiche und keine Regelungen zur Assistenz", kritisiert Frau Stange und bezieht sich auf die konkreten und umfassenden Vorgaben der UN-Konvention für behinderte Menschen, die "Grundlage sein müssen für ein möglichst modernes Gleichstellungsgesetz im Sinne der umfassenden Verwirklichung gleicher Teilhabe aller behinderten Menschen am gesellschaftlichen Leben". Einen entsprechenden umfassenden Gesetzvorschlag hatte die Linksfraktion bereits in der dritten Legislatur eingebracht und in der vierten Legislatur erneuert.