Über Standesämter hinaus weitere Schritte für Gleichstellung von Lebenspartnerschaften notwendig
"In Thüringen die Standesämter zuständig zu machen für die Eintragung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften ist zwar ein wichtiger, aber nur ein Mosaikstein bei der Verwirklichung tatsächlicher Gleichstellung von lesbischen und schwulen Menschen und eingetragenen Lebenspartnerschaften. Über die Zuständigkeit der Standesämter hinaus müssen noch zahlreiche Veränderungen kommen, z.B. die Gleichstellung im öffentlichen Dienst bei Beihilfe und Familienzuschlag", fordert Karola Stange, Gleichstellungspolitikerin der Fraktion DIE LINKE.
Mit der Zuständigkeit der Standesämter sei eine langjährige Forderung der LINKEN in Thüringen von der Landesregierung endlich umgesetzt worden. "Die Thüringer CDU hat ausgehend von ihrem antiquierten Weltbild das Land im Bundesvergleich jahrelang in eine Schlusslicht-Position gezwungen", moniert Frau Stange. In diesem Zusammenhang erinnert die Abgeordnete der LINKEN daran, dass auch der Verband der Thüringer Standesbeamtinnen und Standesbeamten die Zuständigkeit der Standesämter befürwortet hatte. In der vergangenen Wahlperiode habe auch die Möglichkeit für eine umfassende Verwirklichung der Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften in Thüringen bestanden, unterstreicht die LINKE-Gleichstellungsexpertin mit Blick auf einen 50 Artikel umfassenden Gesetzentwurf. Diesen hatte die LINKE-Fraktion zusammen mit dem Lesben- und Schwulenverband erarbeitet. Bei der Beratung im Parlament ließ die CDU-Landtagsmehrheit die Initiative durch ihre Ablehnung ins Leere laufen.
Es sei bezeichnend, so die LINKE-Abgeordnete, "dass der Innenminister mit diesem eher plakativen Schritt bei den Standesämtern beginnt, aber Forderungen, die finanzielle Ansprüche nach sich ziehen, wie Beihilfe und Familienzuschlag im Beamtenrecht, immer noch nicht anfasst". In Sachen Beamtenrecht sei die Rechtsprechung auf europäischer und Bundes-Ebene eindeutig und auch in der Thüringer Verfassung sei ein entsprechendes Diskriminierungsverbot verankert. Daher habe die LINKE-Fraktion gegen die Landesregierung nach Ablehnung ihres Gesetzentwurfs eine Normenkontrollklage beim Thüringer Verfassungsgerichtshof eingereicht, dessen Entscheidung aber noch aussteht. LINKE-Abgeordnete Stange fordert den Thüringer Innenminister auf, "auch im Bereich des Beamtenrechts und darüber hinaus bei der Gleichstellung von lesbischen und schwulen Menschen aktiv zu werden".