100 Jahre Frauenwahlrecht

Am 12. November 1918 wurde das Frauenwahlrecht eingeführt. „Das war eine große Errungenschaft – erstritten und erkämpft von mutigen Frauen, die sich für die gesetzliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern eingesetzt haben.
Die Einführung des Frauenwahlrechts ist allerdings nicht nur der einzige notwendige Baustein, um die Gleichstellung von Frauen in der Politik Wirklichkeit werden zu lassen.
Nicht nur die Diskussion um ein Parititätsgesetz zur geschlechterparitätischen Besetzung der Bewerber*Innenliste bei Wahlen, sondern auch Aktivitäten zur Selbstermächtigung der Frauen*, sich in der Politik auf gleicher Augenhöhe mit ihren männlichen Kollegen bewegen zu können, sind weitere notwendige Schritte, um die Emanzipation der Frau* in der Politik weiter voran zu treiben.