30 auch für Straßenbahnen!?

Ja, auch Straßenbahnfahrer müssen sich an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten.

Bürgerinnen und Bürger haben, mit der Sorge um die Sicherheit im Straßenverkehr, bei mir nachgefragt, inwiefern Vorschriftszeichen gemäß StVO zur Höchstgeschwindigkeit auch für die Stadtbahnen bindend sind. Die Anwohnerinnen und Anwohner der Schillerstraße haben die Vermutung geäußert, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung 30kmh nachts nach 22 Uhr regelmäßig von den Straßenbahnfahrerinnen und -fahrern überschritten wird. Ich habe die Stadtverwaltung um Stellungnahme gebeten.

Sofern die Straßenbahn auf einer straßenbündigen Trasse fährt und die Straßenverkehrsbehörde keine Ausnahmeregelung erlassen hat gelten Höchstgeschwindigkeiten auch für Straßenbahnen. Für die Kontrolle ist allein die Polizei verantwortlich. Die Ahndung von eventuellem Fehlverhalten erfolgt, genau wie beim Autofahren, gegenüber dem Fahrzeugführer. Die EVAG weiß laut Verwaltung nicht um derartige Ordnungswidrigkeiten seitens ihrer Mitarbeiter, da sie nicht Adressat des Ordnungsverfahrens ist.

Das finde ich merkwürdig. Ist es nicht so, dass wenn Sie mit ihrem Dienstfahrzeug einen derartigen Verstoß begehen, ihr Arbeitgeber die Unterlagen zugesandt bekommt und er diese an Sie weiterleitet?

Bleibt zu hoffen, dass sich die Straßenbahnfahrerinnen und -fahrer immer an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten und die Polizei dies auch hin und wieder überprüft.