500.000 Euro als Soforthilfen für gemeinnützige Vereine

Mit dem sog. Mantelgesetz „Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürConPanG)“, welches am 5. Juni beschlossen wurde, werden aus dem „Thüringer Corona-Pandemie-Hilfsfonds“ 500.00 Euro als Überbrückungs- und Soforthilfen für das Ehrenamt in gemeinnützigen nicht wirtschaftlich tätigen Vereinen bereitgestellt. Karola Stange, Mitglied des Stiftungsrates und Ehrenamtliche Beigeordnete für das Ehrenamt der Stadt Erfurt, findet das Rettungsnetz für nicht wirtschaftlich tätige Vereine über die Thüringer Ehrenamtsstiftung wichtig, um Folgen der Corona-Pandemie zu beseitigen. Denn nicht wenige Vereine und gemeinnützige Organisationen in Thüringen sind durch die Pandemie in eine existenzbedrohende Krise geraten. Deswegen ruft Karola Stange die betroffenen Einrichtungen dazu auf, einen Antrag zu stellen, um die finanzielle Hilfe zu erhalten. Die Antragstellung ist unkompliziert online möglich unter: https://www.thueringer-ehrenamtsstiftung.de/vereine-in-not/.