Aktion gegen §§218 & 219a auf der Gesamtmitgliederversammlung DIE LINKE.Erfurt

Heute hat der Stadtverband DIE LINKE.Erfurt nicht nur über das Kommunalwahlprogramm für die nächsten fünf Jahre beraten, sondern es gab auch eine Aktion gegen die §§ 218 und 219a. 

Der Paragraph 219a stammt aus der Nazizeit und zielt auf die Unterdrückung der Frau. Seit 1933 steht das ‚Werben‘ und damit auch jede öffentliche Information über Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe. Ärzte dürfen zwar unter gewissen Umständen inzwischen Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, aber sie dürfen nicht darüber informieren. Wie absurd das ist, hat sich in all den Monaten, in denen sich die Debatte zugespitzt hat, deutlich gezeigt. Um es nochmal klarzustellen: Ein Werbeverbot ist im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen vollkommen unsinnig. Keine Ärztin und kein Arzt hat im kommerziellen oder sonstwie anrüchigen Sinne für Schwangerschaftsabbrüche geworben. Und keine Frau nimmt einen Schwangerschaftsabbruch vor, weil sie auf Webseiten darüber gelesen hat, dass und wo das möglich ist.

Deswegen wollen wir das Selbstbestimmungsrecht durchsetzen und fordern eine sofortige Streichung der §§218 und 219a!