Ansprüche nicht verfallen lassen!

Katalin Hahn

Am 23. Juli 2014 entschied das Bundessozialgericht Kassel, dass die generelle Einstufung von volljährigen erwerbsunfähigen Personen mit Behinderung, die bei Angehörigen oder etwa in WGs leben, in die niedrigere Regelbedarfsstufe 3 (derzeit 313 statt 391 EUR Stufe 1) gemäß Sozialgesetzbuch XII als unzulässige Benachteiligung zu werten ist. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt allerdings noch nicht vor und die Sozialämter sind durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales angehalten, die Rechtsprechung vorläufig nicht umzusetzen. Dies führt neben der fortgesetzten Ungleichbehandlung behinderter Menschen dazu, dass für Betroffene Ansprüche auf Grund falscher Bescheide verloren gehen können. Rückforderungsansprüche für das Jahr 2013 erlöschen, wenn bis zum 31.12.2014 von Betroffenen kein Widerspruch eingelegt oder ein Überprüfungsantrag gestellt wurde.

Aus diesem Grund habe ich den Antrag in den Stadtrat eingebracht, dass die Verwaltung alle volljährigen erwerbsunfähigen Personen mit Behinderung (ggf. Betreuerinnen und Betreuer), die derzeit Hilfe zum Lebensunterhalt Regelbedarfsstufe 3 beziehen und mit anderen einen Haushalt führen, anschreiben und auf mögliche Ansprüche in Konsequenz des Bundessozialgerichts-Urteils hinweisen soll. Dem Schreiben soll auch ein vorformuliertes Überprüfungsgesuch (Muster) der Einstufung in die Regelbedarfsstufe beigefügt werden, das bei fristwahrender Rückübersendung an die Stadt auch mögliche Nachzahlungsansprüche für das Jahr 2013 sichert. Dabei kann es sich um Ansprüche in Höhe von bis zu 936 Euro (12 mal 78 Euro) handeln.

Leider tagt der Stadtrat erst wieder am 17. Dezember, so dass auch bei einer Zustimmung, nur noch sehr wenig Zeit bleiben wird, um entsprechend tätig zu werden. Deshalb rufe ich alle möglicherweise Betroffenen auf, beim Sozialamt einen Antrag auf Überprüfung ihrer Ansprüche in 2013 und 2014 bis 31.12. 2014 zu stellen.

Untenstehend finden Sie einen Link zu einem entsprechenden Musteranschreiben, dass auf dem, durch das Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Bonn an Betroffene versandten Schreiben, beruht. Dies geht zurück auf einen Antrag der Fraktion DIE LINKE. im Stadtrat Bonn.