Der Umsetzung der Istanbul-Konvention in Thüringen einen wichtigen Schritt nähergekommen

Anfang 2018 trat das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, in Deutschland in Kraft. Nun beginnt die Umsetzung in Thüringen.

 

Anlässlich des Beschlusses in der heutigen Plenarsitzung sagt Karola Stange, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Thüringer Landtag:

„Die rot-rot-grüne Koalition hat sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, die Istanbul-Konvention in Thüringen umfassend zu realisieren. Heute machen wir den ersten wichtigen Schritt dafür. Die relevanten Maßgaben der Konvention, wie die Einrichtung einer Koordinierungsstelle sowie die Erstellung eines umfangreichen Aktionsplans und eines Landesprogramms zur Prävention von geschlechtsspezifischer Gewalt in allen relevanten gesellschaftlichen Bereichen.

Außerdem fordert der Antrag die Landesregierung auf eine Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen, welche die Rücknahme der Vorbehalte der Bundesregierung gegen Artikel 59 Absatz 2 und 3 der Konvention betrifft. Dadurch könnten auch Frauen ohne gesicherten Aufenthaltstitel umfassend gegen geschlechtspezifische und häusliche Gewalt geschützt werden.

In Verbindung mit den zwei Personalstellen im Bereich der Landesbeauftragten für die Gleichstellung für Mann und Frau, welche die Fraktion DIE LINKE. im Haushalt 2021 konkret für die Umsetzung der Konvention und den Gewaltschutz eingestellt haben, können wir sicher sein, dass dem heute vorliegenden Antrag umgehend Taten folgen werden."