Einladung zum Fachgespräch: Vielfalt der Geschlechter. Das Dritte Geschlecht – Chancen und Herausforderungen

Vielfalt der Geschlechter. Das Dritte Geschlecht – Chancen und Herausforderungen

Im Oktober 2017 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass eine personenstandsrechtliche Zuordnung aller Menschen allein in die Geschlechterkategorie Mann oder Frau verfassungswidrig sei. Die Bundesregierung wurde im Urteil verpflichtet, eine positive dritte Option für Menschen außerhalb dieser beiden Kategorien zu schaffen oder auch den Geschlechtseintrag im Personenstand gänzlich zu streichen. Ein wichtiges Urteil, welches Inter*-, Trans*- und nicht-binären Menschen mehr Rechte und Anerkennung ihrer geschlechtlichen Identität verspricht.

 

Im Bundestag zur Debatte steht nun ein Mitte August vom Bundeskabinett beschlossener Gesetzentwurf. Dieser wird von vielen Interessenvertreter*innen aus der LSBTTIQ*-Community kritisiert. Das Fachgespräch, zu dem die Linksfraktion herzlich einlädt, wird den aktuellen Gesetzentwurf kritisch beleuchten und sich mit Fragen und Forderungen rund um die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts befassen sowie Handlungsfelder herausarbeiten - mit besonderem Blick auf Thüringen.