Elternbeiträge werden vom Land erstattet

Während der heutigen Plenarsitzung hat der Thüringer Landtag beschlossen, dass die Elternbeiträge für Kindergarten, Hort, Kindertagespflege und in besonderen Fällen für Ganztagsschulen in freier Trägerschaft erstattet werden. Dies gilt für Monate, in denen die Einrichtungen länger als 15 Tage geschlossen waren und für Eltern, welche die Notbetreuung maximal 5 Tage pro Monat in Anspruch genommen haben. Die Erstattung an Städte und Landkreise erfolgt per Spitzabrechnung, da heißt, das Land wird die Summe der realen Beiträge erstatten. Die Kommunen und Kreise werden sie an die Träger weitergeben.

Das Verfahren gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 und wird bis zum 31.12.2021 angewandt, falls es zu weiteren, teils auch regionalen, Schließungen kommt.

„Uns war es enorm wichtig, dass Eltern entlastet werden. Wer Kinder selbst betreuen musste, soll nicht noch für die fehlende Leistung zahlen müssen“, sagt Karola Stange, direkt gewählte Abgeordnete für den Erfurter Norden der Fraktion DIE LINKE. Nur Beteuerungen der Anerkennung, welchen Mehrfachbelastungen Familien während der Corona-Pandemie ausgesetzt sind, reichen nicht aus. Es ist ein wichtiges Anliegen, für konkrete Entlastungen zu sorgen“, so die LINKE-Abgeordnete. DIE LINKE wird sich auch außerhalb der Corona-Zeiten weiter für eine generelle Gebührenfreiheit für Kindergärten einsetzen, da sie wichtige Orte frühkindlicher Bildung sind. „Schließlich sei der Kindergarten mehr als ein Ort der bloßen Betreuung - Kindergärten sind Bildungseinrichtungen. Dort können Kinder sich entwickeln, sich ausprobieren und soziale Kontakte pflegen“, so Stange. Es kommt in den nächsten Wochen und Monaten weiterhin darauf an, Kindern die bestmögliche Unterstützung in dieser Ausnahmesituation zukommen zu lassen, um Langzeitfolgen zu minimieren, sodass sie am Ende nicht als die Verlierer der Krise hervorgehen. Jedes Kind ist wichtig.