Kreidezeichnungen sind eine Ordnungswidrigkeit

Jens Haase

Im Nachgang einer am 30.04.2017 stattgefundenen Demonstration gegen die rechtspopulistische AfD erhielten ErfurterInnen eine schriftliche Verwarnung der Stadt Erfurt.
Sie hätten Fahrbahn und Gehwege mit Kreide beschmutzt. Aus Sicht der Stadtverwaltung stellt dieser Sachverhalt eine Ordnungswidrigkeit dar, mit einem Verwarngeld in Höhe von 50 Euro.
Es lässt schon sehr tief blicken, wenn die Stadtverwaltung jedweden auch nur kreativ angehauchten Protest gegen Rechtspopulisten im Keim ersticken will. Für eine saubere und somit einfallslose Tourismusstadt scheint jedes Mittel recht zu sein. Die persönliche Entfaltungsmöglichkeit wird eingeschränkt. Für mich ist diese Form des Protests eindeutig durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt und die Ordnungsbehörde sollte auch in diesem Sinne entscheiden.
Dass ganz nebenbei so auch gleich alle Kinder, die zum Spielen mal ein Haus oder eine Sonne auf den Gehweg malen kriminalisiert werden scheint die Stadt entweder nicht zu sehen oder es ist ihr egal.
In einer Stadtratsanfrage gehe ich dem Thema nach, auch um zu erfahren, inwieweit z.B. Fachkräfte in Schule, Kitas und Jugendhäusern geschult sind, dass mit jedem Kreidestrich im öffentlichen Raum eine Strafe von mindestens 50 Euro droht.